Rechtlich sicher durch die Weltmeisterschaft

Vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 findet die Fußball-Weltmeisterschaft in Kanada, Mexiko und den USA statt. Dieses Sportereignis bietet Anlass für Werbemaßnahmen und Veranstaltungen. Riskieren Sie nicht die rechtliche „rote Karte“.

Weltfußballverband als Inhaber aller Rechte

Die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) ist Inhaberin aller mit der Weltmeisterschaft (WM) verbundenen Medien-, Marken- und Lizenzrechte. Dies bedeutet, dass lediglich die FIFA diese kommerziell verwerten darf und darüber bestimmt, wem sie diese Rechte zusätzlich einräumt. Dies betrifft insbesondere auch Logo und Maskottchen der Weltmeisterschaft.

Vertrieb von Produkten und Werbemaßnahmen

Offizielle Werbeprodukte dürfen nur vertrieben werden, wenn ein entsprechender Lizenzvertrag besteht. Wichtig ist: Ohne eine offizielle Lizenz darf nicht der Eindruck erweckt werden, Partner oder Sponsor der Weltmeisterschaft zu sein.
Zulässig sind allgemeine Werbeaussagen wie:
  • Großes Fan-Sortiment
  • 10% auf Sportartikel während der WM
  • Fußballsommer 2026
Auch Werbemaßnahmen, die geeignet sind, eine Verwechselung mit offiziellen Angeboten hervorzurufen, sind unzulässig. Um eine solche Verwechselung zu vermeiden, sollten keine Logos oder Embleme genutzt werden, die denen der FIFA entsprechen oder diesen nachempfunden sind. Auch Werbeaussagen, die auf Vergleichbarkeit mit offiziellen Lizenzprodukten zielen, sollten unterlassen werden.

Public Viewing

Wie bei solchen Sportereignissen üblich, werden in vielen Lokalen, in Geschäften und auf öffentlichen Plätzen Fernsehgeräte und Leinwände aufgestellt. Auch öffentliche Träger oder Vereine organisieren Public-Viewing-Veranstaltungen und WM-Partys.
Public-Viewing-Lizenzen für
  1. kommerziellen Public-Viewing-Veranstaltungen, also insbesondere bei Veranstaltungen mit Eintrittsgeld, Sponsoring oder sonstiger kommerzieller Promotion, sowie
  2. Größere nicht-kommerzielle Veranstaltungen nach Maßgabe der aktuellen Vorgaben im FIFA-Public-Viewing-Portal, insbesondere bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern
können digital über die Internetplattform der FIFA beantragt werden. Dort finden sich auch die umfangreichen Regularien der FIFA.
Keine FIFA-Lizenz ist erforderlich, wenn WM-Spiele in Bars, Cafés, Restaurants oder Hotels im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs auf vorhandenen Bildschirmen gezeigt werden, kein Eintritt erhoben wird, keine Sponsoren eingebunden sind und keine der oben genannten Veranstaltungsart vorliegt. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben im FIFA-Public-Viewing-Portal.
Unabhängig von der FIFA-Lizenz sind zusätzlich die jeweils erforderlichen örtlichen Genehmigungen für die Veranstaltung einzuholen, die sich mit Aspekten wie zum Beispiel dem Lärm- und Brandschutz auseinandersetzen.
Bei den Liveübertragungen werden urheberrechtlich geschützte Musikwerke und Reporterkommentare wiedergegeben. Diese sind durch die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) geschützt. Aus diesem Grund ist die Anmeldung eines entsprechenden GEMA-Tarifs notwendig. Dieser kann digital über die Internetseite der GEMA angemeldet werden.