Gepr. Küchenmeister/in
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ)“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ) “ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
2. mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
Inhalt:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
• Lern- und Arbeitsmethodik
• Volks- und Betriebswirtschaft
• Rechnungswesen
• Recht und Steuern
• Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen
• Mitarbeiter führen und fördern
• Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
• Produkte beschaffen und pflegen
• Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden
• Gäste beraten und Produkte vermarkten
• Mitarbeiter führen und fördern
• Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
• Produkte beschaffen und pflegen
• Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden
• Gäste beraten und Produkte vermarkten
Zulassungsantrag und Anmeldung zur Prüfung
Eine Zulassungsüberprüfung sowie die Prüfungsanmeldung sind über das IHK Prüfungsportal möglich.
Prüfungsgebühr
Maßgeblich für die Höhe der Prüfungsgebühr ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Gebührentarif IHK (nicht barrierefrei)