Gepr. Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen
Zulassung
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Gepr. Versicherungsfachwirtes haben.Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen
Zulassungsantrag und Anmeldung zur Prüfung
Für die Zulassung und Anmeldung zur Prüfung melden Sie sich bitte bei der zuständigen Sachbearbeiterin.
Prüfungsgebühr
Maßgeblich für die Höhe der Prüfungsgebühr ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Gebührentarif IHK (nicht barrierefrei)