Gepr. Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen

Zulassung

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Gepr. Versicherungsfachwirtes haben.Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen

Zulassungsantrag und Anmeldung zur Prüfung

Für die Zulassung und Anmeldung zur Prüfung melden Sie sich bitte bei der zuständigen Sachbearbeiterin.

Prüfungsgebühr

Maßgeblich für die Höhe der Prüfungsgebühr ist der zu diesem Zeitpunkt gültige Gebührentarif IHK (nicht barrierefrei)