Zusatzqualifikation "Englisch" (für kaufmännische Auszubildende)

Fremdsprachenkenntnisse können ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein. Im Rahmen der Zusatzqualifikation können Auszubildende ihre Englisch-Kompetenzen gezielt erweitern.

Zielsetzung

Die Zusatzqualifikation „Englisch für Auszubildende“ richtet sich vor allem an kaufmännische Auszubildende, die ihre Fremdsprachenkompetenz insbesondere für den beruflichen Einsatz ausbauen möchten (auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens).

Anmeldung zum Lehrgang

Aktuell halten die Berufsbildende Schulen I in Emden und Berufsbildenden Schulen I in Aurich nein entsprechendes Angebot vor.

Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung zur Prüfung

Die Zusatzqualifikation umfasst eine schriftliche und mündliche Prüfung. Zur Prüfung werden Personen zugelassen, die folgende Kriterien erfüllen:
  • Nachweis über ein Berufsausbildungsverhältnis gemäß Berufsbildungsgesetz in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf
  • Nachweis über Vorbereitung auf die Prüfung (durch Lehrgangsteilnahme)
Es können auch Personen zugelassen werden, bei denen das Ende ihres Ausbildungsverhältnisses bis zu ein halbes Jahr zurückliegt. In diesem Fall müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
  • Die Vorbereitung auf die Prüfung wurde bereits während des Ausbildungsverhältnisses begonnen und nicht später als ein halbes Jahr nach Ende des Ausbildungsverhältnisses beendet.
  • Der Teilnehmer hat sich bereits während der Ausbildungszeit zur Prüfung angemeldet.
Für die Absprache von Prüfungsterminen wenden Sie sich bitte an Yvonne Schrader.

Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr beträgt aktuell (Stand 2025) 165 Euro.