Unterstützung und Entlastung von Ausbildungsbetrieben

Förderung von Ausbildungsbetrieben, die in den Jahren 2020 bis 2022 in den o. g. Ausbildungsberufen Ausbildungsverträge verlängern oder zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen und mit Bewerbern besetzen, deren höchster Schulabschluss ein Hauptschul- oder ein Realschulabschluss ist.

Zudem werden Leistungen an Kleinstbetriebe mit nicht mehr als zehn Beschäftigten gewährt, die in den Jahren 2021 oder 2022 mind. einen Ausbildungsvertrag abschließen.
Prämie: 500 Euro (je Ausbildungsverlängerung), 2.000 Euro (je zusätzlichen Ausbildungsplatz) bzw. einmalig 4.000 Euro für Kleinstbetriebe
Antragsfrist: nach Ablauf der Probezeit laufende Antragstellung bis spätestens 31. Oktober 2022
 Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt über die NBank.
Das Programm richtet sich an Ausbildungsbetriebe, , die staatlich anerkannte Ausbildungsberufe
  • nach dem Berufsbildungsgesetz,
  • der Handwerksverordnung,
  • dem Seearbeitsgesetz,
  • dem Altenpflegegesetz bzw. dem Pflegeberufegesetz oder
  • in einem in § 1 Abs. 1 NSchGesG genannten anderen als ärztlichen Heilberuf
  • in einer berufsqualifizierenden Berufsfachschule der Fachrichtungen Ergotherapie, Pharmazeutisch-technischer/e Assistent/in, Pflegeassistenz oder Sozialpädagogische/r Assistent/in
  • in einer Fachschule mit der Fachrichtung Heilerziehungspflege oder Sozialpädagogik ausbilden.
Ausgeschlossen sind öffentliche Unternehmen mit Ausnahme von Kammern, Kreishandwerkerschafen und Innungen.