Mobiles Ausbilden und Lernen

Mit der Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vom 20. Juni 2023 zum planmäßigen „Mobilen Ausbilden und Lernen“ gibt es einen Leitfaden zum mobilen Ausbilden und Lernens als mögliche Ergänzung zur betrieblichen Berufsausbildung.
Mobiles Ausbilden und Lernen umfasst das lernortunabhängiges und -übergreifendes Bearbeiten von betrieblichen Aufgaben mittels digitaler Lern- und Kommunikationsmittel. In der Regel findet das Lernen ohne physische Anwesenheit von Auszubildenden und Ausbilder am gleichen Ort statt.
Grundsätzlich findet die Berufsausbildung weiterhin in Präsenz statt und das mobile Arbeiten kann als Ergänzung angeboten werden, sofern die Kommunikation zwischen Auszubildenden und Ausbilder sichergestellt ist. Es wird empfohlen, mit kleineren Lerneinheiten zu beginnen und die Ausbildungsinhalte entsprechend der Erfahrung des Auszubildenden mit der Zeit anzupassen. Zu Beginn der Berufsausbildung (während der Probe- und Einarbeitungszeit) sollte jedoch auf das Mobile Ausbilden verzichtet werden und vor Start des mobilen Ausbildens sollten relevante Fragestellungen vorab eindeutig zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden geklärt werden.
Die gesetzlichen Regelungen wie das Berufsausbildungsgesetz (BBiG), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind bei der Umsetzung der mobilen Ausbildung unbedingt zu beachten. Der Ausbildungsbetrieb muss über die erforderlichen Lehrmittel und Kompetenzen für das mobile Arbeiten verfügen und auch für das mobile Arbeiten dem Auszubildenden zur Verfügung zu stellen.
Bevor Ausbildungsbetriebe das mobile Arbeiten mit Ihren Auszubildenden umsetzen, sollen diese ein didaktisches Lehrkonzept für das mobile Ausbilden und Lernen herauszuarbeiten und bei der Industrie- und Handelskammer zur Überprüfung einzureichen.