Industriekaufleute (Neuordnung 2024)
Der Ausbildungsberuf der Industriekaufleute ist neu geordnet worden, da die letzte grundlegende Neuordnung für diesen Ausbildungsberuf im Kalenderjahr 2002 vorgenommen worden ist. In den letzten 22 Jahren haben sich viele arbeitsorganisatorische, technologische sowie wirtschaftliche Entwicklungen ergeben, die auch eine zunehmende Auswirkung auf das Berufsbild haben. Um diesen Änderungen gerecht zu werden, hat sich der Ausbildungsberuf der Industriekaufleute einer Neuordnung unterzogen.
Die neue Ausbildungsverordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
Prüfungen
Die Prüfungsform für Industriekaufleute hat sich geändert. Industriekaufleute unterziehen sich jetzt der gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung Teil 1 und 2).
Abschlussprüfung Teil 1
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden und bezieht sich auf die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 15 Monate aus der Ausbildungsverordnung sowie dem entsprechenden zu vermittelnden Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht. Teil 1 findet im Prüfungsbereich „Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung“ statt. Es handelt sich um eine schriftliche Prüfung und die Prüfungszeit beträgt maximal 90 Minuten.
Abschlussprüfung Teil 2
Die Abschlussprüfung Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt und bezieht sich auf die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus der Ausbildungsverordnung sowie den Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht. Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Bestandteil von der Abschlussprüfung Teil 1 gewesen sind, werden nur insoweit berücksichtigt, wie diese für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit notwendig sind. Teil 2 finden in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“
(schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 150 Minuten) - „Wirtschafts- und Sozialkunde“
(schriftliche Prüfung, Prüfungszeit: 60 Minuten) - „Fachaufgabe um Einsatzgebiet“
(Erstellung einer Dokumentation und Präsentation sowie ein Fachgespräch, Prüfungszeit: insgesamt 24 Stunden und 30 Minuten)
Prüfungsbereich: „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“
Der Auszubildende hat im festgelegten Einsatzgebiet eine Fachaufgabe eigenständig im Ausbildungsbetrieb durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist vom Ausbildenden zu bestätigen. Vor der Durchführung hat der Auszubildende einen Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe im entsprechenden Einsatzgebiet dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Die Dokumentation soll einen Umfang von drei bis fünf Seiten haben. Die Dokumentation sowie die Bestätigung über die eigenständige Durchführung im Ausbildungsbetrieb muss spätestens am ersten Tag der Abschlussprüfung Teil 2 der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg vorliegen. Die Planung, Durchführung und Auswertung der betrieblichen Aufgabe ist dem Prüfungsausschuss in einer Präsentation vorzustellen. Ausgehend von der Fachaufgabe und der dazu erstellten Dokumentation sowie Präsentation wird das fallbezogene Fachgespräch mit dem Auszubildenden geführt. Die Prüfungszeit für die Erstellung der Dokumentation, der Präsentation sowie für das Fachgespräch beträgt insgesamt 24 Stunden und 30 Minuten.
Aufteilung der Prüfungszeit und Gewichtung der Prüfungsbereiche
Prüfungsbereich | Prüfungszeit | Gewichtung Ergebnis |
---|---|---|
Dokumentation | 16 Stunden | 10% |
Präsentation | Erstellung: 8 Stunden Durchführung: 10 Minuten |
20% |
Fallbezogenes Fachgespräch | 30 Minuten | 70% |
Gewichtung der Prüfungsbereiche
Prüfungsbereich | Gewichtung |
---|---|
„Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung“ (Abschlussprüfung Teil 1) | 25% |
„Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ | 35% |
„Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ | 30% |
„Wirtschafts- und Sozialkunde“ | 10% |
Die neue Ausbildungsverordnung finden Sie unter dem folgenden Link: Bundesinstiut für Berufsbildung - Ausbildungsverordnung Industriekaufleute (2024)
Berufsschulen
Folgende Berufsschulen in Ostfriesland und Papenburg übernehmen die Beschulung für den Ausbildungsberuf Industriekaufleute:
BBS 1 Aurich Am Schulzentrum 15 26605 Aurich Telefon: 04941 925101 E-Mail: info@bbs1-aurich.eu Internet: www.bbs1-aurich.de |
BBS 1 Leer Blinke 39 26789 Leer Telefon: 0491 925810 E-Mail: info@bbs1-leer.de Internet: www.bbs1-leer.de |
BBS Papenburg Fahnenweg 31-39 26871 Papenburg Telefon: 04961 89101 E-Mail: verwaltung@bbs-papenburg.eu Internet: www.bbs-papenburg.de |