Neuordnung des Ausbildungsberufe
Florist (Neuordnung 2025)
Der Ausbildungsberuf der Floristen ist neu geordnet worden, da die letzte grundlegende Neuordnung für diesen Ausbildungsberuf im Kalenderjahr 1997 vorgenommen worden ist. Der Ausbildungsberuf hat sich in den letzten 25 Jahren im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung, Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Um diesen Änderungen gerecht zu werden, hat sich der Ausbildungsberuf der Industriekaufleute einer Neuordnung unterzogen.
Die neue Ausbildungsverordnung tritt zum am 1. August 2025 in Kraft.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre.
Prüfungen
Die Prüfungsform für Floristen hat sich geändert. Floristen unterziehen sich jetzt der gestreckten Abschlussprüfung (Abschlussprüfung Teil 1 und 2).
Abschlussprüfung Teil 1
Die Abschlussprüfung Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden und bezieht sich auf die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 18 Monate aus der Ausbildungsverordnung sowie den entsprechenden zu vermitteltenden Lehrstoff aus dem Berufsschulunterricht. Teil 1 findet im Prüfungsbereich Herstellen floraler Werkstücke statt.
Abaschlussprüfung Teil 2
Die Abschlussprüfung Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt und bezieht sich auf die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus der Ausbildungsverordnung sowie den Lehrstoff auf dem Berufsschulunterricht. Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Bestandteil von der Abschlussprüfung Teil 1 gewesen sind, werden nur insoweit berücksichtigt, wie diese für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeiten notwendig sind. Teil 2 findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Entwerfen und Umsetzen floraler Projekte
- Angewandte Technologie
- Warenwirtschaft
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Gewichtung der Prüfungsbereiche
| Prüfungsbereich | Gewichtung |
|---|---|
| Herstellen floraler Werkstücke | 20 % |
| Entwerfen und Umsetzen nfloraler Projekte | 40 % |
| Angewandte Technologie | 15 % |
| Warenwirtschaft | 15 % |
| Wirtschaft- und Sozialkunde | 10 % |
Ausbildungsverordnung
Die aktuelle Fassung finden Sie im PDF “Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen” auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Basisinformationen
Nähere Informationen finden Sie im PDF “Basisinformationen zum aktualisierten Ausbildungsberuf Florist”.
Berufsschule
Folgende Berufsschule in Ostfriesland und Papenburg übernimmt die Beschulung für den Ausbildungsberuf Florist:
BBS 2 Aurich (Am Schulzentrum 15, 26605 Aurich)