Innovation und Umwelt

Beteiligungsverfahren als Träger öffentlicher Belange

Die IHK ist als Trägerin der öffentlichen Belange auch im Dialog mit Behörden, um sich für Rechtssicherheit, Eigentumsschutz und Gewerbefreiheit für die unternehmerische Tätigkeit einzusetzen. In der Funktion als Interessenvertreter der Gesamtwirtschaft wird die IHK in verschiedenen Bereichen zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Dabei sind wir jedoch auf die Unterstützung unserer Mitgliedsunternehmen angewiesen.