Widerspruch Datenweitergabe
Die IHK verarbeitet auf der Grundlage von § 9 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) und weiterer gesetzlicher Regelungen personenbezogene Daten ihrer Mitgliedsunternehmen zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben.
Zu den Aufgaben gehört auch die Unterstützung beim Aufbau von Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmen. Die IHK Elbe-Weser kann gemäß § 9 (5) IHKG unter anderem Name, Firma, Anschrift, Beschäftigtengrößenklasse und Wirtschaftszweig des Mitglieds zur Förderung von Geschäftsabschlüssen und zu anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken an nichtöffentliche Stellen, also private Unternehmen, übermitteln. Sie macht von dieser gesetzlichen Möglichkeit nur dann und auf Nachfrage Gebrauch, wenn das Mitglied der Weitergabe nicht widerspricht und der Empfänger der Daten sich gegenüber der IHK Elbe-Weser zuvor schriftlich und nachweislich verpflichtet hat, die Daten nur für diese Zwecke zu verarbeiten.
Bitte informieren Sie uns daher unbedingt, wenn Sie mit der Weitergabe Ihrer Unternehmensdaten nicht einverstanden sind. Hören wir innerhalb von zwei Monaten nach Versand des Begrüßungsschreibens nichts Gegenteiliges von Ihnen, dürfen wir nach dem Gesetz Ihr Einverständnis zur Weitergabe voraussetzen. Der Datensatz beschränkt sich dabei allein auf Namen, Firma, Anschrift, Beschäftigtengrößenklasse und Wirtschaftszweig. Weitere Daten werden in keinem Fall weitergegeben. Der Widerspruch ist auch nach Ablauf dieser Frist möglich, bewirkt dann aber nur eine Datensperre ab Eingang Ihre Widerspruchs.
Wenn Sie der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus und senden es an uns ab.