PM090: Kommunen sollten Gewerbeflächenmonitoring der Metropolregion nutzen

IHK Elbe-Weser sieht weiteren Flächenbedarf und ruft zu vorausschauender Planung auf

Elbe-Weser-Raum (IHK). Der kürzlich von der Metropolregion Hamburg veröffentliche Gewerbeflächenmonitoring-Bericht enthält wichtige Erkenntnisse zum Gewerbeflächenbedarf in den Landkreisen Cuxhaven, Rotenburg (Wümme) und Stade. In den Jahren 2021 bis 2022 gab es einen hohe Zahl Flächenveräußerungen für gewerbliches Bauland. Aus Sicht der IHK Elbe-Weser unterstreicht dies, dass der Elbe-Weser-Raum grundsätzlich gute Standortbedingungen für die Unternehmen mitbringt. Neben einigen Hausaufgaben im Bereich der Infrastruktur muss vor allem aber auch der zukünftige Bedarf an Gewerbeflächen gedeckt werden.
2021 gab es mit 53 Flächenveräußerungen im Landkreis Stade den höchsten Wert innerhalb der Metropolregion. Der Landkreis Cuxhaven konnte 2022 mit 35 Veräußerungen einen hohen Wert erzielen. Im Rotenburger Kreis stehen die Werte mit 20 (2021) und 27 (2022) im soliden Mittelfeld. Der absolute Flächenumsatz fällt in diesen Jahren ebenfalls hoch aus. Dabei wurden von den Unternehmen hauptsächlich kleinere bis mittelgroße Grundstücke zwischen 0,1 und 1 Hektar nachgefragt. Sondereffekte außen vorgelassen gehen die meisten Flächen an Betriebe aus der eigenen Gemeinde oder dem regionalen Umfeld, zum Beispiel aus dem selben Landkreis oder der Metropolregion.
Der Bericht liefert damit entscheidende Hinweise darauf, wie Kommunen den Gewerbeflächenbedarf bedienen können: mit einem konsequenten Vernetzen mit der lokalen und regionalen Unternehmerschaft, um deren Bedarf frühzeitig zu antizipieren. Aber auch konzeptionell lassen sich über den Flächennutzungsplan Freiräume für die Wirtschaft freihalten. Das ist aus Sicht der IHK dringend notwendig, denn die Nachfrage bleibt hoch. „Wir begrüßen es, wenn die Kommunen sich mit ihrem lokalen Gewerbeflächenbedarf auseinandersetzen und bereits frühzeitig attraktive Flächen planerisch sichern“, unterstreicht Planungsreferent Eike Koopmann. „Dabei ist es vor allem wichtig, Flächen vorzuhalten auf denen bereits Baurecht besteht und die sofort verfügbar sind.“ Lange Bauleitplanverfahren schreckten insbesondere kleinere Betriebe ab, die häufig kurzfristig neue Flächen brauchen. Für Großansiedlungen sollten die Planungsträger natürlich dennoch gewappnet sein und die entsprechende Planverfahren zügig durchführen. Die IHK Elbe-Weser empfiehlt daher den Kommunen, die Erkenntnisse des Berichtes für die Ausweisung Gewerbegebiete zu nutzen, um die weiterhin hohe Nachfrage an gewerblichem Bauland adäquat zu bedienen.
Damit die Region für Unternehmen attraktiv bleibt und wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht, müssen aber auch die Infrastrukturprojekte konsequent weiterverfolgt und realisiert werden. Dazu zählt insbesondere der Bau der A 20 und die Finalisierung der A 26, um die verkehrliche Anbindung deutlich zu verbessern. Vor allem die A 20 wird Nordwestdeutschland direkter mit neuen Märkten verbinden und kleinen sowie mittleren Unternehmen zu schnellerem Wirtschaftswachstum in der „Küstenautobahn-Region“ verhelfen. Dadurch können sie zahlreiche Arbeitsplätze schaffen und bestehende sichern.
Insbesondere die unmittelbaren Nahbereiche der Autobahn-Anschlussstellen sind Gunsträume für Ansiedlungen und Verlagerungen von Betrieben und bieten auch günstige Startvoraussetzungen für Neugründungen. Diese Flächen sollten durch die Kommunen frühzeitig gesichert werden.
Weitere Informationen: IHK Elbe-Weser, Eike Koopmann, Telefon: 04141 524-140, E-Mail: eike.koopmann@elbeweser.ihk.de
Der vollständige Gewerbeflächenmonitoring-Bericht 2022/2023 ist abrufbar unter: https://metropolregion.hamburg.de/wirtschaft-wissenschaft/gewerbeflaechen/gewerbeflaechenmonitoring-bericht-12842
Pressemitteilung Nr. 90
Stade, 11. Dezember 2025