PM065: Ein Zeichen für den Bürokratieabbau

IHK lobt gute Ansätze der Bundesregierung, drängt aber auf Tempo und größere Entlastungen als bisher realisiert

Elbe-Weser-Raum (IHK). Die wirtschaftliche Lage ist angespannt. Neben einer konjunkturellen Schwächephase sind es vor allem strukturelle Herausforderungen und nachteilige wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen, die die Unternehmen belasten. „In unserer Konjunkturumfrage taucht immer wieder ein großer Kritikpunkt auf: Bürokratie“, berichtet Henrik Gerken, Volkswirt der IHK Elbe-Weser. Die zahlreichen Berichts- und Dokumentationspflichten binden Ressourcen, die dann für das eigentliche Kerngeschäft des Unternehmens nicht zur Verfügung stehen. „Das ist ein echter Wettbewerbsnachteil“, sagt Gerken.
Neuer Ausschuss für Bürokratieabbau muss schnell ins Handeln kommen
Die Bundesregierung hat sich fest vorgenommen, daran etwas zu ändern. Bereits seit diesem Sommer gibt es den neuen Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau“ unter Leitung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS). Er soll dazu beitragen, die bürokratischen Belastungen in dieser Legislaturperiode deutlich zu reduzieren. „Es bietet sich hier eine Chance, die nicht vertan werden darf“, sagt Christoph von Speßhardt, Hauptgeschäftsführer der IHK Elbe-Weser. Die IHK drängt darauf, dass dieser Ausschuss zügig die Arbeit aufnimmt und Strukturen bietet, die es möglich machen, regionale Vorschläge zur Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung einzubringen. Die Fachleute vor Ort kennen nicht nur die praktischen Probleme. Oft können sie die Lösungen bereits mitliefern.
Lockerungen beim Lieferkettengesetz sind ein guter Anfang
Anfang September hat das Bundeskabinett Lockerungen beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auf den Weg gebracht. Demnach soll die jährliche Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten abgeschafft werden. „Die Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, so dass auch nicht mehr über die Geschäftsjahre 2023 und 2024 berichtet werden muss“, so von Speßhardt. Darüber hinaus sollen auch die Bußgeldvorschriften gelockert werden. Ein Wermutstropfen bleibt: Bei den Sorgfaltspflichten muss innerhalb des Unternehmens weiterhin festgehalten werden, was gemacht wird.
Durch diese Maßnahmen soll sich der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um rund 4,1 Millionen Euro reduzieren. „Für unsere Unternehmen ist das nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, schätzt von Speßhardt. Dennoch freut sich der Hauptgeschäftsführer über das Zeichen, welches die Politik mit dem Kabinettsbeschluss setzt: „Endlich passiert etwas beim Bürokratieabbau.“ Jede einzelne Entlastung sei wichtig, und sei sie noch so klein, ist von Speßhardt überzeugt.
Der Hauptgeschäftsführer betont: „Die IHK-Organisation wird sich für ihre Mitgliedsunternehmen gegenüber der Politik immer wieder dafür stark machen, dass weitere Entlastungen auf den Weg gebracht und Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag eingehalten werden.“ Demnach will die Bundesregierung das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mittelfristig ersetzen, und zwar durch die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Diese muss bis spätestens Mitte 2027 in nationales Recht umgesetzt werden.
Pressemitteilung Nr. 65
Stade, 15. September 2025