Pressemitteilung
PM012: IHK lobt den Gründungspreis Elbe-Weser 2025 aus
Junge Unternehmen können sich bis zum 15. April bewerben
Elbe-Weser-Raum (IHK). Die IHK Elbe-Weser lobt 2025 zum zweiten Mal den Gründungspreis Elbe-Weser aus. Ende der Bewerbungsfrist ist der 15. April. Teilnehmen können Gründer im Haupt- oder Nebenerwerb, die ihr Unternehmen in den letzten fünf Kalenderjahren in der Region Elbe-Weser gegründet oder übernommen haben. Kriterien für eine erfolgreiche Nominierung sind ein überzeugendes, tragfähiges Geschäftsmodell sowie kompetente und vorbildhafte Gründerpersönlichkeiten.
Neben Sachpreisen ist der Gründungspreis Elbe-Weser verbunden mit einer Medienberichterstattung, einem Unternehmensportrait in der IHK-Zeitschrift „Wirtschaft Elbe-Weser“ und einem Film „Gründungsbotschafter“. Der Gründungspreis Elbe-Weser soll sich zu einem Sprungbrett für junge Unternehmen entwickeln, um im Wirtschaftsraum Elbe-Weser und darüber hinaus bekannt zu werden. Mit dem Gründungspreis Elbe-Weser will die IHK Elbe-Weser Unternehmergeist sichtbar machen. Ziel des Gründungspreises ist es, ein positives Gründungsklima in der Region zu fördern und Mut zur Selbstständigkeit zu machen.
Pressemitteilung Nr. 12
Stade, 14. Februar 2025
Stade, 14. Februar 2025