Pressemitteilung

PM012: IHK lobt den Gründungspreis Elbe-Weser 2025 aus

Junge Unternehmen können sich bis zum 15. April bewerben

Elbe-Weser-Raum (IHK). Die IHK Elbe-Weser lobt 2025 zum zweiten Mal den Gründungspreis Elbe-Weser aus. Ende der Bewerbungsfrist ist der 15. April. Teilnehmen können Gründer im Haupt- oder Nebenerwerb, die ihr Unternehmen in den letzten fünf Kalenderjahren in der Region Elbe-Weser gegründet oder übernommen haben. Kriterien für eine erfolgreiche Nominierung sind ein überzeugendes, tragfähiges Geschäftsmodell sowie kompetente und vorbildhafte Gründerpersönlichkeiten.
Neben Sachpreisen ist der Gründungspreis Elbe-Weser verbunden mit einer Medienberichterstattung, einem Unternehmensportrait in der IHK-Zeitschrift „Wirtschaft Elbe-Weser“ und einem Film „Gründungsbotschafter“. Der Gründungspreis Elbe-Weser soll sich zu einem Sprungbrett für junge Unternehmen entwickeln, um im Wirtschaftsraum Elbe-Weser und darüber hinaus bekannt zu werden. Mit dem Gründungspreis Elbe-Weser will die IHK Elbe-Weser Unternehmergeist sichtbar machen. Ziel des Gründungspreises ist es, ein positives Gründungsklima in der Region zu fördern und Mut zur Selbstständigkeit zu machen.
Pressemitteilung Nr. 12
Stade, 14. Februar 2025