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Wahleinteilung
Wenn Sie im Anschreiben zur Wahl einen Fehler bei der Zuordnung Ihres Unternehmens zu einer Wahlgruppe oder einer Branche gefunden haben, können Sie eine Korrektur beantragen.
Auf der zweiten Seite des Wahlanschreibens finden Sie die Daten zu Ihrem Unternehmen, die uns aktuell vorliegen. Anhand dieser Daten haben wir Ihr Unternehmen einer branchenbezogenen Wahlgruppe sowie einem standortbezogenem Wahlbezirk zugeteilt. Wenn Sie bei der Durchsicht feststellen, dass eine oder mehrere Angaben nicht korrekt sind, dann teilen Sie uns Ihre Änderungswünsche bitte bis zum 13. April 2026 mit. Dafür können Sie uns das korrigierte Schreiben zurücksenden oder unser Online-Formular benutzen.
>> Online-Formular zur Korrektur der Unternehmensdaten
Sie haben Fragen zur Wahl und zu den Wahlgruppen? Dann melden Sie sich gerne bei uns oder schauen Sie in unsere Antworten auf die häufigsten Fragen zur IHK-Wahl.
