Wer kann kandidieren und wie?

Wenn Sie Interesse an einer Kandidatur bei der Wahl zur IHK-Vollversammlung haben, dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei unserem Wahlteam unter 04141 520-144 oder wahl@elbeweser.ihk.de

Wer kann gewählt werden?

Wählbar sind natürliche Personen, die am Wahltag volljährig sind, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt sind und entweder selbst IHK-Zugehörige sind oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nicht rechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen. Ferner sind wählbar besonders bestellte Bevollmächtigte, die, ohne im Handelsregister eingetragen zu sein, im Unternehmen eine der eigenverantwortlichen Tätigkeit des Unternehmers vergleichbare selbstständige Stellung einnehmen und dies durch eine entsprechende Vollmacht nachweisen.

Kann man nur innerhalb seiner eigenen Wahlgruppe gewählt werden?

Ja. Die Unternehmen, die räumlich und nach ihrer Branche in verschiedene Wahlgruppen eingeteilt worden sind, sollen auch durch ihre Repräsentanten vertreten werden. Deshalb ist das passive Wahlrecht auf die jeweiligen Wahlgruppen beschränkt. Damit die Vollversammlung ein möglichst gutes Spiegelbild der Wirtschaftsstruktur in der Region wiedergibt, sind die Kandidaten der Wahlgruppen für die Industrie sowie den Groß- und Einzelhandel nur innerhalb ihrer Wahlbezirke wählbar, alle übrigen Branchen wählen über den gesamten IHK-Bezirk.

Muss ich als Kandidat auch im Kammerbezirk wohnen?

Nein. Eine solche Residenzpflicht gibt es für Vollversammlungsmitglieder nicht.

Kann ein Unternehmen mehrere Bewerberinnen oder Bewerber für die Wahl zur Vollversammlung aufstellen?

Nein. Jedes Unternehmen kann nur mit einem Mitglied in der Vollversammlung vertreten sein.

Welche Angaben muss man bei einer Kandidatur machen?

Die Wahlbewerbungen müssen Familiennamen, Vornamen, Art der Vertretungsbefugnis im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift sowie E-Mail-Adresse enthalten. Außerdem ist die Wahrheit der gemachten Angaben zu versichern sowie eine Erklärung abzugeben, dass der Bewerber oder die Bewerberin zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung ausschließen. Wird die Wählbarkeit aus einer Funktion als besonders bestellter Bevollmächtigter abgeleitet, ist eine schriftliche Vollmacht gemäß § 5 Abs. 6 der Wahlordnung beizufügen

Müssen für eine Kandidatur vorab Unterschriften gesammelt oder Unterstützer benannt werden?

Nein, das ist bei der Wahl 2026 nicht (mehr) erforderlich.

Bis wann muss man sich entscheiden, ob man als Kandidat dabei sein möchte?

Eine Kandidatur kann ab dem 18. Mai und bis spätestens zum 5. Juni offiziell bekundet werden.
Die Kandidaten und Kandidatinnen werden auf der Webseite der IHK veröffentlicht, sobald der Wahlausschuss die finale Liste aller Kandidierenden beschlossen und bekanntgemacht hat. Das wird voraussichtlich Anfang September sein.