Nr. 3391672

Rechtsgrundlagen, Satzungen, Gebühren

Die verschiedenen Statuten, Satzungen und Ordnungen regeln unseren Geschäftsbetrieb und werden von der Vollversammlung beschlossen.
Zum 1. Oktober 2024 wurde aus der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum die IHK Elbe-Weser. Diese Umbenennung macht es jedoch nicht erforderlich, dass wir alle Satzungen usw. neu erlassen. Dementsprechend sind die bestehenden Satzungen und Ordnungen der IHK Stade weiterhin gültig.
Rechtsgrundlage

Die Satzung der IHK enthält Regeln zur Vollversammlung, Zuständigkeitsvorschriften von IHK-Organen sowie Bestimmungen über die Bildung von regionalen Wirtschaftsausschüssen, Fachausschüssen und Verfahrensfragen.

Rechtsgrundlage

Die Geschäftsordnung regelt interne Abläufe der IHK, etwa in Bezug auf Vollversammlungs- oder Ausschusssitzungen.

Rechtsgrundlage

Das Finanzstatut enthält Rechtsvorschriften zu den Finanzen der IHK Elbe-Weser und regelt insbesondere die Rechnungslegung, die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplanes sowie den Jahresabschluss.

IHK-Finanzen

Die Wirtschaftssatzung wird jährlich aufgestellt. Sie beinhaltet die Höhe der Beiträge und gibt einen Überblick über die gesamten Erträge und Aufwendungen der IHK.

Rechtsgrundlage

Die Beitragsordnung gibt Auskunft über die Beitragspflicht sowie die Berechnung des Grundbeitrages und der Umlage und nennt weitere Details zur Beitragsveranlagung.

Rechtsgrundlage

Gebühren sind zu zahlen für Leistungen der Kammer, die im individuellen Interesse Dritter liegen. Die Gebührenordnung enthält Regelungen über Gebühren für hoheitliche Aufgaben, deren Fälligkeit, Mahnung, Beitreibung, Rechtsmittel u. a.

Rechtsgrundlage

Für hoheitliche Aufgaben, z. B. in den Bereichen Berufsbildung, Bescheinigungen und Beglaubigungen sowie Registerführung, erhebt die IHK Gebühren. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem Gebührentarif.

Selbstverständnis

Die IHK Elbe-Weser ist Stimme der Wirtschaft und orientiert sich am Ideal der Ehrbaren Kaufleute. Der Kodex unterstreicht die Bedeutung dieser Grundsätze für unsere Mitarbeiter und Ehrenamtsträger.

Rechtsgrundlage

Die Wahlordnung legt fest, wie die Vollversammlung sich zusammensetzt und gewählt wird.

Rechtsrahmen

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt: Die gesetzlich verankerte Pflichtmitgliedschaft in der IHK ist verfassungsgemäß.

Rechtsrahmen

Das sogenannte "Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern" gibt den Rahmen für die Arbeit der IHK vor und wurde im Jahr 2021 umfassend überarbeitet.

Rechtsgrundlage

Für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen sowie für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen gibt es jeweils eigene Prüfungsordnungen

Diese Prüfungsordnung regelt die Sachkundeprüfung gemäß §34a Gewerbeordnung für das Bewachungsgewerbe.

Rechtsgrundlage

Die von der Vollversammlung am 8. Dezember 2015 beschlossene Sachverständigenordnung regelt die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen.

Rechtsgrundlagen

Diese Satzung regelt den Ablauf der Personalschulungen nach dem Niedersächsischen Spielhallengesetz.

Rechtsgrundlagen

Diese Prüfungsordnung regelt die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Rechtsgrundlage

Diese Satzung vom 1. Januar 2023 regelt die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte.

Rechtsgrundlage

Diese Satzung gilt seit dem 15. April 2018 und regelt die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.

Bildung und Fachkräfte

Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Straßenpersonen- und des Güterkraftverkehrs

Rechtsgrundlage

Diese Satzung betrifft die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr

Rechtsgrundlagen

Das Statut sowie die ergänzenden Richtlinien regeln die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen.

Rechtsgrundlage

Die Vollversammlung der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2013 die Prüferentschädigungsregelung für die Tätigkeit in Prüfungsausschüssen beschlossen.