Bürokratieabbau
Streichliste mit 272 Berichts- und Dokumentationspflichten
Die Niedersächsische Landesregierung hat im Rahmen ihres Programms „Einfacher. Schneller. Günstiger. (ESG)“ eine erste Streichliste beschlossen. Insgesamt sollen 272 Berichts-, Dokumentations-, Nachweis- und Evaluationspflichten im Landesrecht abgeschafft oder vereinfacht werden. Die Umsetzung soll noch 2026 beginnen.
Nach Angaben der Landesregierung wurden rund 3.000 Berichtspflichten und Dokumentationsvorgaben untersucht. Etwa 700 davon beruhen auf Bundes- oder EU-Recht und können vom Land nicht ohne Weiteres geändert werden. Die nun vorgelegte Streichliste umfasst zunächst die Regelungen, deren Anpassung kurzfristig möglich ist. Weitere Informationen sowie die Liste mit den einzelnen Maßnahmen hält das Land Niedersachsen auf seiner Website bereit. Grundlage ist ein Dokumentationsmoratorium aus dem April 2026, wonach bestehende Pflichten grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden und nur bei nachgewiesener Notwendigkeit bestehen bleiben sollen.
Für Unternehmen sind die direkten Entlastungen in dieser ersten Phase noch überschaubar. Zu den konkreten Maßnahmen zählt der Wegfall veralteter Vorgaben für Betreiber von Camping- und Wochenendplätzen. Künftig sollen weder ein jederzeit verfügbarer Fernsprechanschluss noch umfangreiche Aushänge mit Notruf- und Kontaktdaten vorgeschrieben sein.
Darüber hinaus zielt das Programm auf schlankere Verwaltungsabläufe und weniger Dokumentationsaufwand in Behörden ab. Unternehmen könnten davon mittelbar profitieren, etwa durch schnellere Genehmigungs- und Förderverfahren.
Einschätzung der IHK
Der konsequente Abbau unnötiger Bürokratie ist ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen. Allerdings betreffen viele der bislang vorgesehenen Maßnahmen vor allem interne Berichtspflichten von Landes- und Kommunalverwaltungen. Die größten bürokratischen Belastungen der Unternehmen liegen häufig im Bundes- und EU-Recht und können vom Land nur begrenzt beeinflusst werden. Die IHK begrüßt deshalb den eingeschlagenen Weg und setzt darauf, dass weitere Entlastungsschritte folgen, die noch stärker auf die Praxisbelastungen der Unternehmen ausgerichtet sind.
Der konsequente Abbau unnötiger Bürokratie ist ein wichtiges Signal für den Wirtschaftsstandort Niedersachsen. Allerdings betreffen viele der bislang vorgesehenen Maßnahmen vor allem interne Berichtspflichten von Landes- und Kommunalverwaltungen. Die größten bürokratischen Belastungen der Unternehmen liegen häufig im Bundes- und EU-Recht und können vom Land nur begrenzt beeinflusst werden. Die IHK begrüßt deshalb den eingeschlagenen Weg und setzt darauf, dass weitere Entlastungsschritte folgen, die noch stärker auf die Praxisbelastungen der Unternehmen ausgerichtet sind.
