Maßnahmen für den Bürokratierückbau
Nach den vielen Ankündigungen kommt die Bundesregierung nun endlich ins Handeln. Mit dem jüngsten Kabinettsbeschluss hat die Bundesregierung nicht nur erste Maßnahmen für den Bürokratierückbau auf den Weg gebracht, sondern auch einen konkreten Plan verabschiedet, wie es in den kommenden Monaten weitergehen soll. Das ist ein wichtiges Signal für die Unternehmen.
Die Bundesregierung verfolgt ein ambitioniertes Ziel: Bis zum Ende der Legislaturperiode sollen die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent (rund 16 Milliarden Euro) reduziert und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung wird um mindestens zehn Milliarden Euro gesenkt werden. Der Kabinettsbeschluss und das Eckpunktepapier sind folglich der Anfang einer Entlastungsoffensive.
Aus Sicht der IHK-Organisation kommt es jetzt auf eine zügige Umsetzung an, damit die Entlastungswirkung auch schnell bei den Unternehmen ankommt. Die IHKs stehen bereit, den weiteren Prozess konstruktiv zu begleiten und ihre Expertise aus der unternehmerischen Praxis einzubringen. Denn klar ist: Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für Innovation, Investitionen und Wachstum – und das braucht der Wirtschaftsstandort Deutschland dringender denn je.
Entlastungsmaßnahmen
In der Kabinettsitzung vom 5. November 2025 hat die Bundesregierung eine Reihe von Vorhaben behandelt, mit denen Entlastungen angestrebt werden. So sollen Unternehmen unter anderem bei nachfolgenden Punkten entlastet werden.
Durch den Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten sollen insbesondere die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung von Wohnimmobilienverwaltern und Maklern nach der Gewerbeordnung und diverse Berichtspflichten gestrichen werden. Zudem wird das Heizungslabel abgeschafft. Hierdurch soll die Wirtschaft um 47,7 Millionen Euro und die Verwaltung um 10 Millionen Euro entlastet werden.
Der Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen beinhaltet steuerliche Anpassungen, durch die die Wirtschaft um 8,9 Millionen Euro und die Verwaltung um 1,7 Millionen Euro entlastet werden.
Der Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen führt zu Entlastungen von jährlichem Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger in Höhe von rund 5 Millionen Euro, für die Wirtschaft in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro und für Länder in Höhe von rund 10,7 Millionen Euro. Zudem ergibt sich eine erhebliche Entlastung von weiteren Kosten, dadurch dass der schnellere Vollzug von Grundstücksgeschäften zu einer Reduzierung der Bereitstellungszinsen bei Immobilienfinanzierungen führt. Dadurch werden Bürgerinnen und Bürger in Höhe von rund 26 Millionen Euro jährlich und die Wirtschaft in Höhe von rund 9 Millionen Euro jährlich entlastet.
Nächste Schritte
Die Bundesregierung hat außerdem weitere Schritte beschlossen. So sollen weitere Maßnahmen folgen, um Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung zu entlasten. Es befinden sich unter anderem nachfolgende Initiativen in der Vorbereitung, die zum ganz überwiegenden Teil spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2026 verabschiedet werden sollen und mit denen eine Entlastung in Höhe von mehreren Milliarden Euro angestrebt wird.
- Gebäudetyp-E-Gesetz:
Bauen soll einfacher, günstiger und schneller machen. Dafür wird das Bauvertragsrecht angepasst, sodass von gesetzlich nicht zwingenden technischen Standards sowie Komfort- und Ausstattungsstandards künftig leichter abgewichen werden kann. - Zweite BauGB-Novelle:
In Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag soll das Baugesetzbuch zur Beschleunigung des Bauens grundlegend reformiert werden. - Nationale Umsetzung des derzeit auf EU-Ebene in Verhandlungen befindlichen EU Omnibus-Entlastungspakets zur Nachhaltigkeitsberichterstattung:
Die vorgeschlagene Änderung der CSRD würde zu einer erheblichen Einschränkung des CSRD-Anwendungsbereichs um ca. 80 Prozent führen. Außerdem soll durch die Beibehaltung des (niedrigeren) Standards der begrenzten Sicherheit für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts weitere Entlastung für Unternehmen erreicht werden. - Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch das Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG):
Es werden umfassende Maßnahmen geregelt, die Verkehrsinfrastrukturprojekte beschleunigen, Planungs- und Genehmigungsverfahren verschlanken und vereinfachen und Verwaltungsverfahren zeitgemäß digitalisieren. Dadurch wird der Arbeitsumfang verschlankt, Durchlaufzeiten verkürzt und der Erfüllungsaufwand für Wirtschaft und Verwaltung reduziert. - Überprüfung und Reduzierung von Wirtschaftsstatistikpflichten:
Die fünf aufwändigsten Wirtschaftsstatistiken werden auf Übererfüllung und Reduktionsmöglichkeiten von EU-Vorgaben inklusive Relevanz für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen überprüft. In Verbindung damit soll die Neugestaltung des Systems der Unternehmensstatistiken angestoßen werden. - Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz:
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 50 Beschäftigten soll abgeschafft und auf einen Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten begrenzt werden, jeweils in Abhängigkeit von der betrieblichen Gefährdungslage. Im Rahmen der Selbstverwaltung und somit außerhalb der unmittelbaren Zuständigkeit der Bundesregierung wurde die Unfallversicherung bereits ersucht, weitere Beauftragte abzuschaffen. Zudem werden entbehrliche Formerfordernisse im Arbeitsschutz abgeschafft oder durch Ersetzung der Schriftform durch Textform bzw. elektronische Form vereinfacht und modernisiert. - Innovationsfreiheitsgesetz:
Im Innovationsfreiheitsgesetz sollen bürokratische Hürden in der Forschungsförderung abgebaut und innovationsfreundlichere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Forschungsförderung soll damit einfacher, schneller und digitaler werden.
Bürokratierückbau auf EU-Ebene
Darüber hinaus wird sich die Bundesregierung in allen relevanten EU-Gremien dafür einsetzen, unnötigen bürokratischen Mehraufwand frühzeitig zu vermeiden und den Rückbau von unnötiger Bürokratie anzugehen.
Ferner hat sich die Bundesregierung darauf verständigt auf weitere konkrete Eckpunkte verständigt, die bis Ende des ersten Quartals 2026 gegenüber der EU-Kommission zum Bürokratierückbau auf EU-Ebene eingebracht werden sollen. Dazu gehören unter anderem:
- Legislative Vereinfachungspakete
- EU-Beschleunigungsagenda
- Einführung der „One-in-two-out“-Regel auf EU-Ebene
- 1:1 Umsetzung von EU-Recht
