EU-Bürokratieabbau

Erleichterungen bei Arbeitnehmerentsendung

Rat und Europäisches Parlament haben sich im Trilogverfahren auf zentrale Elemente einer Reform der Koordinierung der sozialen Sicherheitssysteme geeinigt. Im Mittelpunkt stehen deutliche Vereinfachungen bei der Arbeitnehmerentsendung.
So sollen für kurzfristige Dienst- und Geschäftsreisen sowie kurze Einsätze im EU-Ausland künftig keine A1-Bescheinigungen und Vorabanmeldungen mehr nötig sein. Damit entfällt für Unternehmen ein erheblicher bürokratischer Aufwand, der bislang etwa bei Montageeinsätzen, Wartungsarbeiten, oder Geschäftsterminen in anderen EU-Staaten anfiel.
Nach Ansicht der DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov ist das gerade für den exportorientierten deutschen Mittelstand eine spürbare Entlastung: Kurzfristige Einsätze lassen sich deutlich einfacher organisieren. Auch Ausnahmen bei Notfällen oder verzögerter Ausstellung der Bescheinigungen sind ein sinnvoller Fortschritt.
Noch steht die formelle Annahme durch Rat und Europäisches Parlament aus. Sollte die Einigung jedoch bestätigt werden, wäre dies aus IHK-Sicht ein überfälliger Schritt hin zu mehr Vertrauen, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Binnenmarkt – und ein Schritt, der Arbeitnehmerentsendung erleichtert, statt sie zu behindern.