Positionen der Raumordnung
Für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ist die Standortfrage für Unternehmen und Regionen gleichermaßen von elementarer Bedeutung. Dabei hat die Raumordnung eine wichtige Aufgabe, denn hier werden die Weichen gestellt und strategische Überlegungen für mittel- und langfristige Planungen im Elbe-Weser-Raum getroffen.
Untere Raumordnungsbehörden sind die Landkreise. Mit dem Instrument Regionaler Raumordnungsprogramme treffen sie grundsätzliche Entscheidungen über Art und Umfang von Flächennutzungen und lösen insoweit auch konkurrierende Nutzungsansprüche. Auf dieser Grundlage stellen Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit Bauleitpläne auf, mit denen Art und Umfang der Flächennutzungen im Detail geregelt werden. Wir sind in diesen Planverfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt und vertreten das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden im IHK-Bezirk.
Unsere Region ist durch zahlreiche konkurrierende Nutzungsansprüche geprägt, zu deren notwendiger Auflösung wir u. a. unsere Stellungnahmen abgeben. Wir stehen ein für Entwicklungsperspektiven der lokalen Wirtschaft und schlagen Brücken für eine ganzheitliche Betrachtung ökologischer und ökonomischer Entwicklungsperspektiven.
- Standortsicherheit für Industrie und Gewerbe
Ohne die Ausweisung ausreichender und großzügig bemessener Industrie- und Gewerbeflächen kann die Wirtschaft nicht wachsen. Die Reduktion des Flächenverbrauchs und die Nutzung von vorhandenen Standorten haben einen hohen Stellenwert in der Raumplanung, jedoch entsprechen viele vorhandene Flächen nicht mehr den aktuellen Standortanforderungen von Industrie- oder Gewerbeunternehmen. Es besteht daher weiterhin die Notwendigkeit, Gewerbegebiete und Erweiterungsflächen mit spezifischen Standorteigenschaften auszuweisen.Ein großes Problem für bestehende Industrie- und Gewerbegebiete ist die Ausweisung und Realisierung von Wohngebieten in unmittelbarer Nähe des Standortes. Dies gilt insbesondere für produzierende Unternehmen. Die Betriebsabläufe der Unternehmen führen zu entsprechenden Lärmbelastungen und damit zu Bürgerprotesten und Beschwerden. Durch Auflagen für Lärmschutzmaßnahmen entstehen hohe Folgekosten, die Standortsicherheit ist nicht mehr gewährleistet. Selbst wenn heute die Koexistenz von Wohngebieten und Gewerbe bzw. Industriegebieten miteinander vereinbar erscheint, werden mindestens potenzielle Erweiterungsabsichten und Zukunftsinvestitionen der Betriebe sehr erschwert oder auch unmöglich gemacht. Auch stoßen große und innovative Investitionsvorhaben zur ökonomischen und ökologischen Modernisierung von Anlagenstandorten auf große Widerstände und Bedenken in der Bevölkerung.Flächenbedarfe und -verbräuche müssen sachlich analysiert und bedarfsgerechte Ausweisungen in den Kommunen vorgenommen werden. Erhebungen auf regionaler Ebene sind sinnvoll, um mögliche Entwicklungspotenziale und Flächenbedarfe in den einzelnen Kommunen darzustellen. Dabei muss die Gewährleistung der Standortsicherheit und Entwicklungsmöglichkeiten im Vordergrund stehen. Die Ausweisung überregional bedeutender Entwicklungsflächen ist notwendig, um in der mittel- und langfristigen Perspektive entsprechende Potenzialgebiete zu sichern. Bei der Ausweisung von Wohngebieten in der Nähe von Industrie- und Gewerbegebieten sollten Lärmgutachten die betrieblichen Abläufe der Unternehmen vor Ort berücksichtigen, um mögliche Konflikte im Vorfeld zu klären.
- Entsorgungssicherheit gewährleisten
Das Recycling von Stoffen wird in Zukunft einen immer höheren Stellenwert einnehmen, jedoch wird die Entsorgung auch weiterhin ein Element der Kreislaufwirtschaft bleiben. Auch zukünftig werden in einer Kreislaufwirtschaft nicht verwertbare Stoffe zur Beseitigung verbleiben, die sicher und schadlos deponiert werden müssen.Die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit ist daher ein wichtiger ökonomischer wie auch ökologischer Standortfaktor für die weitere wirtschaftliche Entwicklung vor Ort. Für bestimmte Stoffe ist im gesamten Elbe-Weser-Raum keine Entsorgungsmöglichkeit mehr gewährleistet.In den Raumordnungsprogrammen der Landkreise erfolgt keine übergeordnete Suche nach geeigneten Potenzialflächen für Deponie-Standorte. Privatwirtschaftliche DeponieKonzepte stoßen auf Schwierigkeiten in Planungsprozessen aufgrund des öffentlichen Widerstandes und konkurrierender Ziele in der Raumordnung (z. B. Naturschutz, weitere Freiraumplanungen).Auch weiterhin müssen Deponie-Standorte zur Sicherstellung der Entsorgung nicht verwertungsfähiger Stoffe zur Verfügung stehen. Wir fordern die bedarfsgerechte Standortsuche für Deponien auf (über-)regionaler Ebene, um Potenzialgebiete zu definieren und zu identifizieren, die als mögliche Standorte geeignet sind. Diese Standorte sollten raumordnerisch gesichert werden. Ein Hauptaugenmerk ist dabei auf eine geordnete, transparente und nachvollziehbare Standortfindung zu richten. Auch andere Freiraumnutzungen sollten bei der Standortsuche dabei eine Berücksichtigung finden. Deponiestoffe, die im Elbe-Weser-Raum anfallen, sollten auch innerhalb der Region gelagert werden, damit aus ökologischen und ökonomischen Gründen lange Transportwege vermieden werden.
- Rohstoffversorgung nachhaltig sichern
Die Sicherstellung von Vorrang- und Vorsorgegebieten der Rohstoffgewinnung hat eine große volkswirtschaftliche Bedeutung für die Region und ist zum Teil von existenzieller Bedeutung für die rohstoffverarbeitende Industrie. Die Rohstoffgewinnung im Elbe-WeserRaum wird auch zukünftig durch konkurrierende Vorgaben (z.B. Belange des Naturschutzes) und Widerstände in der Öffentlichkeit weiter erschwert werden. Daher ist es von besonderer Bedeutung, durch Abwägung ökonomischer und ökologischer Belange, entsprechende Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zu sichern. Abbautätigkeiten stellen Eingriffe in den Naturhaushalt dar, können jedoch auch Chancen bieten, indem nach erfolgten Abbautätigkeiten umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen erfolgen und somit eine Grundlage für wertvolle Biotope oder auch Erholungs- sowie Freizeitnutzungen bilden.Wir fordern die Sicherung von potenziellen Abbaugebieten (mittel- und langfristig) im Elbe-Weser-Raum und wirken daraufhin, ausreichende Zeithorizonte für Abbautätigkeiten durch die Raumordnung der Landkreise sicherzustellen. Wir befürworten eine differenzierte Betrachtung und Abwägung ökonomischer und ökologischer Belange in der Raumordnung. Es sollte eine Gesamtbetrachtung von Abbautätigkeiten und Folgenutzungen, wie etwa Renaturierungen oder Entwicklung von Naherholungsgebieten erfolgen. Dies trägt zur Steigerung der Akzeptanz in der Öffentlichkeit für Abbautätigkeiten bei.
- Mitgestaltung von Schutzräumen
Der Elbe-Weser-Raum ist durch eine hohe Naturvielfalt gekennzeichnet. Daher hat der Naturschutz in der Raumordnung durch die Sicherung und den Erhalt von Freiräumen einen sehr hohen Stellenwert. Insbesondere in Tourismusregionen ist der Erhalt dieser Freiräume ein hohes schützenswertes Gut.Die Unternehmen vor Ort haben längst erkannt, dass eine intakte Natur und Umwelt ein wichtiger Standortfaktor für unsere Region ist. Die Wirtschaft leistet ihren Beitrag für den Umweltschutz, denn trotz wachsender Produktion sinken die Belastungen für die Umwelt.Wir setzen uns für ein wirtschaftliches Wachstum im Einklang mit den Zielen des Umweltschutzes ein.Deutschland verfügt bereits über hohe Umweltstandards, auf deren Umsetzung die Unternehmen bedacht sind. Transparente und nachvollziehbare Planverfahren tragen zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung und zur Investitionssicherheit der Unternehmen bei. Darüber hinaus sollten zusätzliche Belastungen und Restriktionen für Unternehmen vermieden werden, um auch weiterhin ein wirtschaftliches Wachstum im Elbe-Weser-Raum zu ermöglichen. Wir unterstützen dabei innovative Techniken und Lösungsansätze, die zum Umweltschutz beitragen. Neben der Schaffung von Freiräumen für Natur und Umwelt müssen auch weiterhin Entwicklungsräume für ein wirtschaftliches Wachstum bereitgestellt werden.