Hinweis
Gebührenerhöhung Handelsregister
Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2025, Teil 1, Nr. 127, am 05.05.2025, werden die Handelsregistergebühren erhöht.
Die höheren Gebührentatbestände und -einnahmen sollen laut Begründung der Verordnung dazu dienen, den Aufwand der Länder für den Betrieb der Registergerichte weitgehend zu decken, damit die Gerichte den Anforderungen an eine moderne, effiziente und sichere Registerführung auch künftig gerecht werden können. Die Änderungen sind am 1. Juni 2025 in Kraft getreten.
Die IHK Elbe-Weser bietet hierzu eine firmenrechtliche Überprüfung des gewünschten Firmennamens auf Eintragungsfähigkeit bei Ersteintragung, Umfirmierung und Sitzverlegung an. Nutzen Sie hierzu gern unsere Online-Voranfrage.