Handels- und Gesellschaftsregister

Checkliste für die Eintragung der Firmierung

Die rechtliche Zulässigkeit einer Firma oder eines Namens der eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) ist mit eine der wichtigsten Eintragungsvoraussetzungen in das Handels- bzw. Gesellschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts. Die Überprüfung nimmt in der Regel der beauftragte Notar oder die beauftragte Notarin vor.
Die Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser bietet Ihnen eine kostenlose Überprüfung der Eintragungsfähigkeit ihres Wunschnamens und des Unternehmensgegenstandes an. Bitte nutzen Sie dafür unser Online-Formular. Die Bearbeitungszeit beträgt zurzeit durchschnittlich drei Tage.
Weitere Infos zur Eintragung in Handelsregister finden Sie auch im Erklärvideo auf YouTube.

Was sollte bei der Namensbildung beachtet werden?

Es gibt allgemeine Grundregeln des Firmenrechts: Der Name sollte sich deutlich von anderen Namen unterscheiden und einprägsam sein. Alleinstehende Sachbezeichnungen und Allgemeinbegriffe sind nicht eintragungsfähig, wie z. B. Industriebedarf oder Autohandel. Fügen Sie bei Bedarf Buchstabenkombinationen, den persönlichen Namen oder einen Fantasiebegriff zu.

Welche Recherchemöglichkeiten gibt es?

Suchmaschinen

Suchen Sie über die gängigen Suchmaschinen nach Ihrer Wunschfirmierung, ob diese bereits vorhanden ist. Auch ähnlich klingende Begriffe können dazu führen, dass eine Eintragung versagt werden muss.

Amtliches Unternehmensregister

Über das frei zugängliche Unternehmenregister können Sie im gesamten Bundesgebiet nach gleichlautenden bereits eingetragenen Unternehmen u. a. im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister suchen.

Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

Auf der Seite des DPMA können Sie nach eingetragenen Marken recherchieren. Finden Sie so heraus, ob für Ihre Wunschfirma bereits Markenrechte bestehen.

Wie sollte der Unternehmensgegenstand lauten?

Formulieren Sie den Unternehmensgegenstand aussagekräftig und genau. Der Gegenstand muss die Tätigkeiten Ihrs Betriebs so wiedergeben, dass ein Außenstehender genau erkennen kann, was das von Ihnen geführte Unternehmen macht. Ungenaue Tätigkeitsbeschreibungen, wie „Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen", “Dienstleistung” oder "Handel mit Waren verschiedener oder aller Art“ etc. stoßen auf Bedenken.