Was sollte man über Nutzen, Bedienung und rechtliche Bedeutung der "qualifizierten elektronischen Signatur" wissen? Und wo und wie kann man sie bekommen?
Die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben Kriterien für die Bußgeldbemessung bei Datenverstößen festgelegt. Damit soll ein möglichst bundesweit einheitlicher Rahmen für die Festsetzung gesteckt werden.
Das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht hat Anleitungen und Verzeichnismuster für verschiedene Branchen zusammengestellt, die den Einstieg in die praktische Umsetzung erleichtern.
Ein Verarbeitungsverzeichnis ist nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für fast alle Unternehmen und Behörden zwingend vorgeschrieben. Die Datenschutzkonferenz hat hierzu Hinweise und Muster erstellt.
Die Kurzpapiere der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz - DSK) dienen als erste Orientierung, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung angewendet werden sollte.
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat beschlossen, dass Online-Shops ihren Kunden grundsätzlich einen Gastzugang für die Bestellung bereitstellen müssen.
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Eike Thiel
Recht und Steuern
Arbeitsrecht, Datenschutz, Wirtschafts- und Handelsrecht, Außergerichtliche Streitbegleitung, Sachverständigenwesen