Omnibus I
Erleichterungen bei Berichts- und Sorgfaltspflichten
Mit ihrem ersten sog. Omnibus-Paket hatte die EU-Kommission im Februar 2025 Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) und der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vorgeschlagen. Die tatsächlich beschlossenen Erleichterungen gehen teilweise sogar noch darüber hinaus. Die Änderungen der CSRD und CSDDD wurden am 26. Februar 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Was sind die wesentlichen Änderungen der CSRD?
Die Zahl der nach CSRD berichtspflichtigen Unternehmen wird deutlich reduziert. In den Anwendungsbereich fallen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und Umsatzerlösen von über 450 Mio. Euro im Jahr. Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte, auch kapitalmarktorientierte KMU, fallen nicht mehr unter die Berichtspflichten. Außerdem wurde der Anwendungsbeginn für bisher nicht berichtspflichtige Unternehmen auf Geschäftsjahre ab 2027 verschoben.
Unternehmen unter 1.000 Mitarbeitenden sollen Auskunftsersuchen zu freiwilligen Offenlegungen künftig ablehnen dürfen, wenn diese über die Angaben in den freiwilligen Berichtsstandards VS (vormals VSME) hinausgehen. Durch diesen Value-chain-cap soll der Trickle-Down-Effect deutlich eingedämmt werden.
Die ESRS wurden inzwischen deutlich verschlankt. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt steht allerdings noch aus, Gleiches gilt für den freiwilligen Standard VS.
Was sind die wesentlichen Änderungen der CSDDD?
Auch hier wird der Anwendungsbereich deutlich eingeschränkt und umfasst nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und Umsatzerlösen von über 1.500 Mio. Euro im Jahr. Das Startdatum wird um ein weiteres Jahr auf den 1. Januar 2019 verschoben.
Der risikobasierte Ansatz gilt jetzt entlang der gesamten Tätigkeitskette (nicht nur Tier 1 Lieferanten). Die Pflicht zur Veröffentlichung von Klimatransitionsplänen entfällt und die Haftung bleibt nationales Recht und wird nicht auf EU-Ebene harmonisiert.
Durch die Aufnahme als Value-chain-cap in der CSRD wird dem freiwilligen Berichtsstandard VS in Zukunft eine deutlich höhere Bedeutung zukommen. Das ist auch für Sie und Ihr Unternehmen interessant? Dann vereinbaren Sie mit uns gerne einen Termin für eine Erstberatung (daniela.westerhoff@elbeweser.ihk.de ).
