Nr. 1704052
Duales System

Verpackungsgesetz

Nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) haben Hersteller und Vertreiber von verpackten Waren die leeren Verpackungen im Rahmen ihrer Produktverantwortung zurückzunehmen und zu verwerten.
Von besonderem Interesse ist das Gesetz für alle diejenigen Unternehmen, welche mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, die beim privaten Endverbraucher anfallen. Dabei steht die vertragliche Lizenzpflicht mit einem Dualen System im Vordergrund. Weiterhin ist unter bestimmten Voraussetzungen die Abgabe einer sogenannten Vollständigkeitserklärung erforderlich, die bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu hinterlegen ist. Daneben bestehen anderweitige Vorschriften, so unter anderem hinsichtlich der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen.
Neues Verpackungsrecht
GettyImages-499617919_KatarzynaBialasiewicz © GettyImages/KatarzynaBialasiewicz

Zwar ist die PPWR bereits in Kraft getreten, sie gilt aber erst ab August 2026. Trotzdem sollten sich Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringen, schon heute mit den künftigen Anforderungen auseinandersetzen.

Worauf muss ich achten?
Hand with packaging of almond nuts in store © Getty Images/sergeyryzhov

Wer Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich im Verpackungsregister LUCID registrieren. Fallen die Verpackungen typischerweise als Abfall in Privathaushalten an, ist zudem die Beteiligung an einem Entsorgungssystem Pflicht.

Mehrwegpflicht
Student holding a tray in cafeteria and looking at camera. © Getty Images/skynesher

Alle Gastonomiebetriebe, die Essen und Trinken zum Sofort-Verzehr verkaufen – seien es Coffee-to-go Becher oder die Pommesschale im Imbiss – müssen seit Januar 2023 neben Einwegverpackungen auch eine Mehrwegalternative anbieten.

Novelle 2021
Hispanic Manager in Warehouse © Getty Images/stevecoleimages

Am 3. Juli 2021 ist die Novelle des VerpackG in Kraft getreten. Die neuen Regelungen sind überwiegend jedoch erst ab 2022 umzusetzen. Der DIHK hat zu den neuen Bestimmungen ein Merkblatt erstellt.

Verpackungsgesetz
Container und Globus auf Tastatur © Getty Images/cybrain

Auch Online-Händler sind vom Verpackungsgesetz betroffen. Sie müssen sich bei der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" registrieren und an einem Entsorgungssystem beteiligen.

Angaben für Verkaufsverpackungen
Concentrated warehouse manager counting packaged goods © Getty Images/mediaphotos

Vertreiber von Verpackungen müssen die in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen in einer so genannten Vollständigkeitserklärung (VE) angeben.

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen
Stacked Documents And Eyeglasses © Getty Images/Andrey Popov

Der Katalog der Zentralen Stelle gibt dem Erstinverkehrbringer Hinweise zur Abgrenzung zu gewerblichen Verpackungen, die typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.

Daniela Westerhoff
Geschäftsstelle Verden
Nachhaltigkeit und Umwelt