Nachhaltigkeit

Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung: Aus VSME wird VS

Mit dem sogenannten VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) hatte die Europäische Kommission Mitte 2025 eine Empfehlung für einen Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht. Damit sollte die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht berichtspflichtiger Unternehmen unterstützt werden. Infolge der Änderung der EU-Nachhaltigkeitsberichtsrichtlinie CSRD wird dieser nun zum VS und als Value Chain Cap deutlich aufgewertet.

Was ist der VS-Standard?

Der Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME) wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission entwickelt. Ursprüngliches Ziel war es, nicht berichtspflichtigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine praxisnahe, standardisierte und digitale Lösung für freiwillige Nachhaltigkeitsberichte zu bieten. Nachdem der Anwendungsbereich der CSRD infolge der Änderung vom Februar 2026 auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. Jahresumsatz beschränkt wurde, fallen nunmehr nicht mehr nur KMU, sondern auch größere Unternehmen in den Kreis der nicht berichtspflichtigen Unternehmen. Folgerichtig wird aus dem VSME der VS (Sustainability Reporting Standards for voluntary Use by Undertakings protected by the Value chain cap).
Die Verankerung als Value Chain Cap in der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtline CSRD macht es außerdem erforderlich, den Berichtsstandard als delegierten Rechtsakt zu erlassen. Die EU-Kommission hat diesen Rechtsakt Anfang Juli 2026 verabschiedet. Sowie die Einspruchsfrist von EU-Parlament und Rat abgelaufen ist, kann dieser im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten.

Wie ist der VS aufgebaut?

Wie schon der VSME ist der VS modular aufgebaut und besteht aus einem Basismodul (Basic Module) und einem umfassenden bzw. Zusatzmodul (Comprehensive Module). Das Basismodul richtet den Fokus auf zentrale Nachhaltigkeitsthemen und beinhaltet allgemeine Unternehmensangaben und Kernthemen wie Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen (Scope 1 & 2), Personalkennzahlen und Arbeitsunfälle. Die Angaben sind in Form von Fließtext, Ja/Nein-Angaben und einfachen Kennzahlen zu machen. Das Zusatzmodul ergänzt das Basismodul um zusätzliche, detailliertere Offenlegungen und weitere Themen wie Klimarisiken, Lieferketten, Menschenrechte und Diversität in Führungsgremien. Diese Angaben dienen v. a. dazu, den Informationsbedarf von Banken, Investoren oder (berichtspflichtigen) Geschäftspartnern zu decken.

Wie unterscheiden sich VS und VSME?

Der VS baut inhaltlich stark auf dem VSME auf. Auch die EU-Kommission betont, dass die Änderungen “auf ein Minimum” beschränkt wurden. Tatsächlich ist der VS sogar etwas schlanker als sein Vorgänger. Einige Datenpunkte entfallen ganz (z. B. quantitative Angaben zur Biodiversität), andere wanden vom Basis- ins Zusatzmodul. Außerdem unterscheidet der VS deutlicher zwischen “notwendigen” und “freiwilligen” Angaben. Für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sind zusätzliche Erleichterungen vorgesehen und wesentlich mehr Datenpunkte als freiwillig ausgewiesen.

Was heißt Value Chain Cap?

Mit dem VS wird ein Referenzrahmen für Nachhaltigkeitsdaten gesetzt, die berichtspflichtige Unternehmen von ihren nicht berichtspflichtigen Zulieferern und Geschäftspartnern verlangen dürfen. Unternehmen, die nicht der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, also Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden, sollen künftig Auskunftsersuchen ablehnen dürfen, wenn diese über die “notwendigen” Angaben im VS hinausgehen. Umgekehrt gilt für berichtspflichtige Unternehmen die Pflicht zur Berichterstattung über die Wertschöpfungskette als erfüllt, wenn sie bezüglich nicht berichtspflichtiger Unternehmen nur die Angaben machen, die im VS festgelegt sind. Damit soll die verbreitete Praxis der Weitergabe aufwendiger Berichtsanforderungen in der Wertschöpfungskette eingedämmt werden.

Was bringt mir der VS?

Auch und gerade für kleinere Unternehmen hat ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht nach VS viele Vorteile:
  • Flexibler Einstieg und geringer Aufwand: Unternehmen, die bislang keine Nachhaltigkeitsberichte erstellt haben, können aufgrund des geringeren Umfangs im Vergleich zu umfangreichen Standards und des modularen Aufbaus (s. o.) mit überschaubarem Aufwand starten.
  • Standardisierung: Statt vieler unterschiedlicher Fragebögen von Banken, Geschäftspartnern oder Kunden wird der VS zum einheitlichen Standard für ESG-Daten und Nachhaltigkeitsinformationen.
  • Fokussierung auf das Wesentliche: Der VS konzentriert sich auf die wichtigsten Kennzahlen, deckt aber alle zentralen ESG-Bereiche ab: Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance).
  • Bessere Markt- und Finanzierungschancen: Transparente ESG-Informationen erhöhen die Glaubwürdigkeit gegenüber Investoren, Banken und größeren Geschäftspartnern — insbesondere, wenn diese selbst zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind.
  • Vorbereitung auf künftige Regulierung: Der VS ist kompatibel mit den ESRS, sofern ein späterer Wechsel geplant oder erforderlich ist.

Wir unterstützen Sie beim Einstieg!

Sie möchten einen Nachhaltigkeitsbericht nach VS erstellen, brauchen aber noch mehr Informationen? Dann vereinbaren einen Termin mit uns für eine kostenfreie Erstberatung ( daniela.westerhoff@elbeweser.ihk.de).