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Das neue Batteriegesetz (BattDG)

Mit dem „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1542 betreffend Batterien und Altbatterien (Batterierecht-Durchführungsgesetz – BattDG)“ wird das deutsche Batterierecht an die geltenden europäischen Vorschriften angepasst. Das heißt: Neue Batteriekategorien sind betroffen, aber auch bestehende Registrierungen bei der Stiftung ear müssen angepasst werden.
Im Gegensatz zur alten EU-Richtlinie gilt die neue EU-Verordnung seit dem 18. Februar 2024 direkt in allen Mitgliedstaaten. Für einige Vorschriften und insbesondere das Kapitel VIII der EU-BattVO über die Bewirtschaftung von Altbatterien enthält die Verordnung nationale Umsetzungsspielräume. Dies hat eine entsprechende Anpassung des deutschen Batterierechts erforderlich gemacht.

Erweiterte Herstellerverantwortung

Grundsätzlich bleibt die Stiftung ear zuständig für den Vollzug der Herstellerverantwortung. Dort können nun Registrierungen in allen fünf neuen Batteriekategorien beantragt werden. Dabei konnten bis Jahresende 2026 noch Eigenrücknahmesysteme (Gerätebatterien) oder Rückgabemodalitäten nach “altem” § 8 BattG (alle anderen Batterien) angegeben werden. Seit dem 01.01.2026 ist unabhängig von der Batteriekategorie die Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) nachzuweisen.
“Alte” Registrierungen bestehen nicht fort, sondern müssen ergänzt werden um:
  • Angaben zur chemischen Zusammensetzung der Batterien
  • die Steuer-ID und
  • den Nachweis der Beteiligung an an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH).
Registrierungen, für die dies versäumt wurde, sind Mitte Januar 2026 erloschen und die betroffenen Batterien dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. In diesem Falle sollte die Registrierung umgehend neu beantragt werden.
Weitere Informationen dazu finden Se auf der Website der Stiftung ear.

Informationspflichten

Die EU-Batterieverordnung wie insbesondere auch das BattDG sehen erweiterte Informationspflichten für den Handel vor. Die Initiative „Batterie zurück“ unterstützt bei der Kommunikation zur Rückgabe und Entsorgung von Altbatterien. Händler finden auf der Website der Initiative eine umfangreiche Mediathek mit kostenfrei anforderbaren Materialien, darunter auch Vorlagen für Co-Branding. Gedruckte Materialien können zum Selbstkostenpreis bezogen werden. Zur Erfüllung der Informationspflichten gemäß Batteriegesetz (BattDG) stehen zudem spezifische Kommunikationsmittel zur Verfügung, etwa ein QR-Code für den Point of Sale, der auf eine Informationsseite zu Entsorgungskosten verweist.