Clean Industrial Deal

Vom Green Deal zum Clean Deal

„Wir müssen und werden bei all unseren Zielen auf Kurs bleiben, auch bei den Zielen des europäischen Green Deal“, so hat es die alte und neue EU-Kommissionspräsidentin, Ursula von der Leyen, in ihren politischen Leitlinien zur neuen Legislaturperiode verkündet. Am 12. Februar hat die neue EU-Kommission ihr erstes Arbeitsprogramm vorgestellt: Aus dem Green Deal wird der Clean Deal.
„Ein neuer Plan für nachhaltigen Wohlstand und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit in Europa“ ist erste Priorität der aktuellen EU-Kommission. Dies ist allerdings keineswegs gleichbedeutend mit einem Abrücken von den klima- und umweltpolitischen Zielen des Green Deal. So ist auch die Verankerung des Klimaziels für 2040 im Europäischen Klimagesetz von minus 90 % im Vergleich zu 1990 weiterhin vorgesehen, wobei allerdings bis zu fünf Prozentpunkte durch den Kauf von Emissionszertifikaten im Ausland ausgeglichen können. Die Dekarbonisierung der Wirtschaft soll nun aber verstärkt von industrie-, wirtschafts- und handelspolitischen Maßnahmen flankiert werden, die darauf abzielen, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die EU auch für energieintensive Industrien als attraktiven Fertigungsstandort zu erhalten.

Was ist der Clean Industrial Deal?

Als Kern der neuen Zielsetzung hat die EU-Kommission Ende Februar 2025 den „Clean Industrial Deal“ vorgestellt. Dieser entfaltet zwar keine legislative Wirkung, wird als übergeordnete Strategie aber die Leitplanken für zukünftige Rechtsakte setzen, insbesondere zur Energiepolitik, Förderung der Kreislaufwirtschaft, Schaffung von Leitmärkten für grüne Technologien, Investitionsförderung, Fachkräftesicherung und zu handelspolitischen Schutzmaßnahmen. Als wichtiger Rechtsakt in diesem Kontext war der Industrial Decarbonisation Accelerator Act für das 4. Quartal 2025 angekündigt. Mit diesem sollen u. a. Investitionen in Infrastruktur und Industrie kanalisiert und straffere Genehmigungsverfahren für Sektoren im Wandel eingeführt werden. Die Veröffentlichung wurde jedoch mehrfach verschoben und wird nun im I. Quartal 2026 erwartet.

Was wurde im Jahr 2025 umgesetzt?

Zur weiteren Ausgestaltung des „Clean Deals“ hat die EU-Kommission zunächst diverse Strategien und Aktionspläne veröffentlicht. Auch diese wirken nicht legislativ, konkretisieren aber die zu erwartenden Rechtsakte. Dazu gehören:
  • der Aktionsplan für bezahlbare Energie (Februar 2025),
  • der Fahrplan zur Beendigung russischer Energieimporte (Mai 2025),
  • der Investitionsplan für nachhaltigen Verkehr (November 2025) als strategischer Rahmen für die Förderung nachhaltiger Kraftstoffe in Produktion und Distribution sowie zur beschleunigten Entwicklung von Lade- und Betankungsinfrastrukturen und
  • die Bioökonomie-Strategie (November 2025) zur Förderung einer stärker kreislauforientierten und nachhaltigeren Nutzung biologischer Ressourcen für die Produktion von Lebensmitteln, Materialien, Energie und Dienstleistungen.
Im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Schlüsselindustrien hat die EU-Kommission zudem Aktionspläne für die Chemischen Industrie (Juli 2025) und die Automobilindustrie (Dezember 2025) vorgelegt. Im Oktober 2025 hat sie außerdem eine Verordnung zum Schutz des europäischen Stahlmarkts vor den Auswirkungen globaler Überkapazitäten vorgeschlagen, die sich aktuell im Trilogverfahren befindet.

Wie geht der Bürokratieabbau voran?

Erklärtes Ziel der EU-Kommission ist es, bis zum Ende der Legislatur die bürokratischen Lasten für alle Unternehmen um mindestens 25 % zu senken, für KMU sogar um 35 %. Dazu hat sie im Jahr 2025 zehn sog. Omnibus-Pakete angestoßen. Omnibusgesetze sind „Bündelgesetze“, mit denen mehrere Rechtsinstrumente in unterschiedlichen Regulierungsbereichen gleichzeitig geändert werden.
Mit den ersten beiden „Omnibussen“ hat die EU-Kommission am 26. Februar 2025 bereits weitreichende Vereinfachungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die Taxonomie und das europäische Lieferkettengesetz vorgeschlagen. Außerdem wird eine Bagatellgrenze von 50 t pro Jahr für CBAM eingeführt. Diese Vereinfachungen sind teilweise bereits endgültig verabschiedet und in Kraft getreten. Bei anderen steht die formale Verabschiedung durch den EU-Rat und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt noch aus.
Ebenfalls verabschiedet ist der Omnibus III zur Gemeinsamen Agrarpolitik. Weitere Pakete zu Digitalisierung, Verteidigung, Chemikalien, Digitalgesetzgebung, Umwelt Autoindustrie und Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln befinden sich in früheren Stadien des Gesetzgebungsverfahrens.

Was ist im Jahr 2026 zu erwarten?

In ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2026 hat die EU-Kommission eine Reihe neuer Initiativen in Energie-, Klima- und Umweltpolitik angekündigt:
Bereits im I. Quartal sollen ein Aktionsplan zur Elektrifizierung der Wärme- und Kälteversorgung sowie ein Vorschlag für eine Verordnung zur Energieversorgungssicherheit vorgelegt werden. Unter der Überschrift "Energieunionpaket für das nächste Jahrzehnt" sind legislative Initiativen zur Entwicklung einer CO2-Infrastruktur, Energieeffizienz und dem Ausbau erneuerbaren Energien für das III. Quartal angekündigt.
Die zentralen klimapolitischen Initiativen, die für die zweite Jahreshälfte geplant sind, sehen ein Update des Emissionshandels sowie eine Überprüfung der nationalen Ziele und Flexibilitäten der aktuellen Klimapolitik vor. Außerdem möchte die Kommission im Bereich der Klimaanpassung und –resilienz einen integrierten regulatorischen Rahmen vorlegen.
Zentrales Vorhaben im Bereich der Umweltpolitik ist der für das III. Quartal angekündigte „Circular Economy Act“. Dieser soll den Binnenmarkt für Abfälle, Sekundärrohstoffe und ihre Verwendung in Produkten fördern. Dies umfasst möglicherweise eine Reform der Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft sowie die Vereinfachung, Digitalisierung aber auch Ausweitung der Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung. Ebenso könnten verbindliche Kriterien für die Vergabe öffentlicher Aufträge für kreislauforientierte Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen festgelegt werden, um die Nachfrage in der EU anzukurbeln.
Darüber hinaus steht immer noch die bereits mehrfach angekündigte REACH-Revision aus, wie auch die endgültigen Regelungen zur PFAS-Beschränkung. Auch die Vereinfachungsagenda soll fortgeführt werden, so sind für 2026 weitere Omnibusverfahren vorgesehen, u. a. in den Bereichen Energie und Steuern.
Der Green Deal wirkt fort: Viele Reglungen der in der Legislaturperiode 2019-2024 beschlossenen Richtlinien und Verordnungen treten erst im Laufe der Jahre in Kraft. Was ab wann gilt, zeigen unsere Timelines zur Umsetzung des Green Deal auf einen Blick.