Omnibus I

Erleichterungen bei Berichts- und Sorgfaltspflichten

Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 einen sog. Omnibus-Entwurf (I) zur Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) und der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vorgelegt. Die nun im Trilog beschlossenen Erleichterungen gehen sogar teilweise noch darüber hinaus.
Die Änderungen werden kurz vor Weihnachten formal von EU-Parlament und EU-Rat beschlossen und müssen dann noch im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, bevor sie endgültig in Kraft treten.

Was sind die wesentlichen Änderungen der CSRD?

Die Zahl der nach CSRD berichtspflichtigen Unternehmen wird deutlich reduziert. In den Anwendungsbereich fallen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und Umsatzerlösen von über 450 Mio. Euro im Jahr. Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte, auch kapitalmarktorientierte KMU, fallen nicht mehr unter die Berichtspflichten.
Unternehmen unter 1.000 Mitarbeitenden sollen Auskunftsersuchen zu freiwilligen Offenlegungen künftig ablehnen dürfen, wenn diese über die Angaben in den freiwilligen Standards (VSME) hinausgehen. Durch diesen Value-chain-cap soll der Trickle-Down-Effect deutlich eingedämmt werden.
Sektorspezifische Standards wird es nur noch auf freiwilliger Basis geben. Die ESRS werden deutlich verschlankt. Ein Entwurf der EFRAG liegt der EU-Kommission derzeit zur Verabschiedung vor.

Was sind die wesentlichen Änderungen der CSDDD?

Auch hier wird der Anwendungsbereich deutlich eingeschränkt und umfasst nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und Umsatzerlösen von über 1.500 Mio. Euro im Jahr. Das Startdatum wird um ein weiteres Jahr auf den 1. Januar 2019 verschoben.
Der risikobasierte Ansatz gilt jetzt entlang der gesamten Tätigkeitskette (nicht nur Tier 1 Lieferanten). Die Pflicht zur Veröffentlichung von Klimatransitionsplänen entfällt und die Haftung bleibt nationales Recht und wird nicht auf EU-Ebene harmonisiert.
Durch die Aufnahme als Value-chain-cap in der CSRD wird dem freiwilligen Berichtsstandard VSME in Zukunft eine deutlich höhere Bedeutung zukommen. Das ist auch für Sie und Ihr Unternehmen interessant? Dann vereinbaren Sie mit uns gerne einen Termin für eine Erstberatung (daniela.westerhoff@elbeweser.ihk.de ).