Omnibus VIII
Vereinfachung von Umweltvorschriften
Mit dem Umweltomnibus hat die EU-Kommission im Dezember 2025 ein Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Umweltvorschriften in den Bereichen Industrieemissionen, Kreislaufwirtschaft, Umweltprüfungen und Geodaten vorgelegt. Was fehlt, sind Erleichterungen in der EU-Verpackungsverordnung und Ökodesign-Verordnung.
Optimierte Umweltprüfungen
Der Vorschlag (COM(2025) 984, Annex) sieht einen vereinfachten und kohärenten Rahmen für schnellere und qualitativ bessere Umweltverträglichkeitsprüfungen vor. Projektentwickler sollen von einfacheren und beschleunigten Verfahren profitieren, mit zentralen Ansprechpartnern zur Koordinierung komplexer Abläufe, der Zusammenarbeit zwischen den Behörden bei Umweltverträglichkeitsprüfungen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen, der Digitalisierung, der Sicherstellung ausreichender personeller und kapazitätsbezogener Maßnahmen bei den Genehmigungsbehörden sowie begrenzter finanzieller Unterstützung zur Deckung der Verwaltungskosten.
Darüber hinaus enthält der Vorschlag ein Instrumentarium mit zusätzlichen Beschleunigungsmaßnahmen für strategische Sektoren und Projekte, die zur Dekarbonisierung oder Ressourceneffizienz beitragen, einschließlich erschwinglichen Wohnraums.
Industrieemissionsrichtlinie
Unternehmen werden im Rahmen der Richtlinie über Industrieemissionen (IED) drei Jahre mehr Zeit für die Vorbereitung und mehr Flexibilität bei der Umsetzung von Umweltmanagementsystemen (Environmental Management Systems, EMS) erhalten. Unabhängige Audits für das EMS sollen nicht mehr erforderlich sein, da Systeme wie EMAS und ISO 14001 die Prüfung bereits abdecken. Der Inhalt wird vereinfacht, indem eine Chemikalieninventarisierung und Risikobewertung nicht mehr erforderlich sind. Die Anforderung, Transformationspläne zu erstellen, soll gestrichen werden. (COM(2025) 986, Annex I, Annex II)
Einstellung der SCIP-Datenbank
Die EU-Kommission schlägt vor, die Abfallrahmenrichtlinie zu ändern, um die SCIP-Datenbank für besorgniserregende Stoffe in Produkten aufzuheben. Kosten und Aufwand für die Pflege der Datenbank seien unverhältnismäßig hoch und Entsorgungsunternehmen würden so nicht effektiv über das Vorhandensein gefährlicher Stoffe in Produkten informiert. Die Funktionen der Datenbank sollen durch wirksamere digitale Lösungen wie den digitalen Produktpass und die Umsetzung des Pakets „Ein Stoff - eine Bewertung“ ersetzt. (COM(2025) 986)
Vereinfachte erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Derzeit sind in den Rechtsvorschriften für Batterien, Verpackungen, elektrische und elektronische Geräte, Einwegkunststoffartikel und Abfälle in der EU ansässige Unternehmen verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu benennen, der die Verpflichtungen im Zusammenhang mit ihrer erweiterten Herstellerverantwortung erfüllt. Die Benennung eines Bevollmächtigten ist in jedem Mitgliedstaat erforderlich, in dem sie nicht niedergelassen sind und Produkte verkaufen. Diese Verpflichtung soll für europäische Hersteller bis zum 1. Januar 2035 ausgesetzt werden (COM(2025) 982, COM(2025) 983). Unternehmen, die bereits solche Bevollmächtigte benannt haben, können aber die bestehende Struktur beibehalten.
Der Circular Economy Act sieht für 2026 außerdem Maßnahmen zur Straffung und Digitalisierung der erweiterten Herstellerverantwortung und zur Harmonisierung des Binnenmarktes sowie zur Reduzierung des Umfangs der Berichterstattung von Herstellern und zur Begrenzung der Berichtshäufigkeit (maximal einmal jährlich) vor.
Leichterer Zugang zu Geodaten
Die aktuellen technischen Anforderungen an Geodaten im Rahmen der INSPIRE-Richtlinie sollen vollständig an die horizontalen Rechtsvorschriften für hochwertige Geodaten des öffentlichen Sektors angeglichen werden. Damit dollen zum einen Kosten für die Behörden gesenkt werden, zum anderen, öffentlichen und privaten Nutzern der Zugang zu hochwertigen Geodatensätzen erleichtert werden (COM (2025) 985).
Die nächsten Schritte
Wie bei allen anderen Omnibus-Paketen handelt es sich hierbei zunächst um Vorschläge der EU-Kommission, die das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Dazu müssen EU-Rat und Parlament zunächst iher Postionen festlegen, bevor in Trilogverhandlungen ein beschlussfähiger Kompromiss gefunden werden kann.
