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Übersicht

Umsetzung des Green Deals

Inzwischen sind viele mit dem Green Deal verbundene Rechtsakte in Kraft getreten, kommen aber dennoch nicht sofort zur Anwendung. Entweder müssen sie noch in nationales Recht umgesetzt werden oder enthalten Regelungen für eine zeitlich gestaffelte, schrittweise Einführung. Was wann relevant wird, haben wir für die wichtigsten Bereiche des Green Deals zusammengestellt.
EU-ETS, CBAM
Emissionshandel, Grenzausgleich © IHK Elbe-Weser

Die Revision des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) führt zu einer deutlich schnelleren Absenkung der verfügbaren Zertifikate. Für andere Sektoren wird es ab 2025 ein zweites System EU-ETS 2 geben.

ESPR, Right to Repair
Ökodesign, Reparatur © IHK Elbe-Weser

Nachhaltige Produkte werden in der EU zur Norm. Der Anteil kreislauforientiert verwendeter Materialien soll in den kommenden Jahren verdoppelt werden. Anstatt Neuware zu kaufen, soll repariert und nachgerüstet werden.

Erneuerbare Energie, Effizienz, Gebäude
Erneuerbare Energie, Effizienz © IHK Elbe-Weser

Effizienter und grüner soll der Energieeinsatz in allen Sektoren werden. Unternehmen und Gebäude sollen weniger Energie verbrauchen, der Verkehr elektrifiziert werden und, wo dies nicht möglich ist, grüne Kraftstoffe zum Einsatz kommen.

PPWR, BATT2
Verpackungen und Batterien © IHK Elbe-Weser

Die Verantwortung von Herstellern endet nicht mit der Bereitstellung der Produkte auf dem Markt, sondern erstreckt sich über den gesamten Lebenszyklus, angefangen vom Produktdesign über die Nutzungsphase bis hin zur Entsorgung.