Energiekosten und Förderung

Strompreiskompensation bietet neue Chancen für Unternehmen

Die Europäische Kommission hat die Ausweitung der deutschen Strompreiskompensation genehmigt. Damit können rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025 weitere energie- und handelsintensive Branchen von Entlastungen bei ihren Stromkosten profitieren. Gleichzeitig erhöht sich die Förderintensität für bereits beihilfeberechtigte Unternehmen. Insgesamt werden rund 20 zusätzliche Branchen in die Förderung aufgenommen.

Was ist die Strompreiskompensation?

Die Strompreiskompensation (SPK) ist eine staatliche Beihilfe für sehr energieintensive Unternehmen. Sie gleicht einen Teil der indirekten CO₂-Kosten aus, die Stromerzeugende aufgrund des Europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS) tragen müssen und über den Strompreis an ihre Kundschaft weitergeben.
Mit der Förderung soll verhindert werden, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit geringeren Klimaschutzanforderungen verlagern. Gleichzeitig soll die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Industriebetriebe erhalten und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützt werden.

Wie war die Situation bisher?

Bislang war die Strompreiskompensation auf lediglich elf besonders energie- und handelsintensive Sektoren begrenzt. Viele Unternehmen mit hohen Stromkosten konnten daher keine Förderung beantragen, obwohl sie stark unter den steigenden Energiepreisen litten.

Was ändert sich jetzt?

Mit der von der EU-Kommission genehmigten Erweiterung steigt die Zahl der förderfähigen Branchen von bisher elf auf insgesamt 31 Sektoren. Zu den neu aufgenommenen Bereichen gehören unter anderem Unternehmen der organischen Chemie sowie der Glasindustrie.
Zusätzlich wird die Förderintensität für bereits berechtigte Unternehmen erhöht. Branchen wie die Stahlindustrie können künftig von einer Beihilfeintensität von bis zu 80 Prozent profitieren. Die Neuregelung gilt rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025. Die Bundesregierung plant zudem, die Strompreiskompensation auch für die Jahre ab 2026 weiterzuentwickeln.
Mit der Erweiterung der Strompreiskompensation können zahlreiche Unternehmen erstmals förderberechtigt sein.
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