Künstliche Intelligenz

KI-MIG zur Umsetzung des AI Acts ist in Kraft

Das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz (KI-Marktüberwachungs-und Innovationsförderungs-Gesetz – KI-MIG) ist am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden und gilt damit seit dem 29. Juli 2026. Das Gesetz dient der Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung).

Wer ist die Marktüberwachungsbehörde?

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) übernimmt die Marktüberwachung. Hierzu gehören konkret die Aufsicht über verbotene Praktiken, hochriskante KI-Systeme und Transparenzpflichten. Dies betrifft KI in den Bereichen Biometrie, kritische Infrastruktur, KI am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, Gewährung grundlegender öffentlicher Leistungen, Strafverfolgung, Migration, Asyl, Grenzkontrolle und Justiz. Für bestimmte Hochrisiko-Anwendungen wird bei der BNetzA eine neue KI-Marktüberwachungskammer eingerichtet. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird auch als Marktüberwachungs- und Beschwerdestelle für Gewerbetreibende nach §§ 34d, f, h, i und k GewO fungieren.

Welche sektorspezifischen Anwendungen gibt es?

Behörden, die bereits in vollharmonisierten Bereichen der Produktregulierung als Marktüberwachungsbehörden und notifizierende Behörden zuständig sind, sollen auch beim AI Act die für Marktüberwachung und Notifizierung zuständigen Behörden werden. Hierzu könnten z.B. Finanz- oder Medizinprodukte gehören.

Wie erfolgt die anwendungsorientierte Umsetzung?

Bei der Bundesnetzagentur wird ein zentrales Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet, das für eine einheitliche Umsetzung der KI-Verordnung sorgen soll. Das Zentrum wird Behörden mit KI-Expertise unterstützen, die Marktüberwachungsbehörden zusammenbringen und koordinieren sowie eine wichtige Rolle bei Verhaltenskodizes und dem Austausch mit Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft einnehmen.

Wie werden KI-Innovationen gefördert?

Die BNetzA soll “innovationsfördernde Maßnahmen” gemäß der Verordnung (EU) 2024/1689 durchführen. Dazu zählen
  • Informationen und Anleitungen zur Anwendung der KI-Verordnung,
  • Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen,
  • die Förderung des Wissensaufbau und -austausch zu KI,
  • Vernetzung und Kooperation der relevanten Akteure sowie
  • die Mitarbeit im Bereich der technischen Normung von künstlicher Intelligenz in nationalen und internationalen Normungsgremien

Reallabore

Die Bundesnetzagentur soll mindestens ein KI-Reallabor errichten und betreiben. Details zur konkreten Ausgestaltung sollen auf Basis ausstehender Durchführungsrechtsakte der EU durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung entwickelt werden. KMUs und Startups sollen vorrangigen Zugang zum KI-Reallabor erhalten.

Wie werden Hochrisiko-KI-Systeme getestet?

Die Marktüberwachungsbehörden überwachen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit die Durchführung von Tests unter Realbedingungen. Bevor Anbieter oder zukünftige Anbieter Hochrisiko-KI-Systeme selbst oder in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Betreibern oder zukünftigen Betreibern unter Realbedingungen testen, müssen sie den Plan für den Test bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde vorlegen. Die Bundesnetzagentur muss den Test genehmigen.
Quelle: DIHK