Seit dem 2. August 2026 müssen Unternehmen in bestimmten Fällen offenlegen, wenn Inhalte durch eine KI erstellt oder verändert wurden. Für die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen reicht eine einfache, verständliche Kennzeichnung aus.
Ab dem 19. Juni 2026 wird für alle Verträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukte, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden, der sogenannte Widerrufs-Button verpflichtend.
Der Einzelhandel braucht politische Unterstützung!
Durch technologische Veränderungen, gestiegene Energiekosten, Fachkräftemangel und zunehmende Bürokratie steht der Einzelhandel in diesem Jahr vor enormen Herausforderungen. Die IHKs in Niedersachsen leiten entsprechende politische Forderungen ab.
Schneller, elektronischer und unbürokratischer: Der Bundestag hat am 15. Juni 2023 den Gesetzentwurf zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren angenommen.
Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei angeboten werden. Betroffen sind vor allem auch digitale Angebote wie Websites und Online-Shops.
Auch wenn die Fördertöpfe leer sind: Es gibt weiterhin einige Beratungsmaßnahmen für Einzelhandelsbetriebe, die sich digital besser aufstellen möchten.
Das Land Niedersachsen, der Bund und die EU halten eine Vielzahl an Förderprogrammen und Finanzierungshilfen bereit, um Ihre Innovationen zu unterstützen.