Streitbeilegung

DIHK-Schiedsgerichtshof (SGH)

Seit Beginn des Jahres 2025 bietet die IHK-Organisation bundesweit einen Schiedsgerichtshof (SGH) an. Mit Schiedsverfahren können Wirtschaftsstreitigkeiten verbindlich entschieden werden. Die Regeln des SGHs sind gezielt auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten. Verfahren können von der Antragstellung bis zum Schiedsspruch komplett digital erfolgen. Dauer und Kosten des Verfahrens werden so kalkulierbar.

Flexibilität

Sie wählen Schiedsrichter, Verfahrenssprache (Deutsch oder Englisch), den Schieds- und Verhandlungsort, das anwendbare Recht und können das Verfahren selbst mitgestalten.
Bei Streitwerten bis zu 250.000,- EUR entscheidet ein Einzelschiedsrichter. Bei höheren Streitwerten wird ein Gremium aus drei Schiedsrichtern gebildet.

Vertraulichkeit

Schiedsverfahren sind nicht öffentlich, wodurch Betriebsgeheimnisse geschützt bleiben und Streit nicht in die Öffentlichkeit getragen wird.

Effizienz

Durch ein straffes Fristen- und Verfahrensmanagement, das international erprobte Standards nutzt, werden Entscheidungen in der Regel innerhalb von zwölf Monaten getroffen. Für dringende Fälle bietet der SGH ein Fast-Track-Verfahren, das Ihnen eine Entscheidung innerhalb von nur sechs Monaten ermöglicht. Diese effiziente und vertrauliche Streitbeilegung macht den SGH zum idealen Partner für Ihre wirtschaftlichen Konflikte.

Kostenkontrolle

Durch verbindliche Honorartabellen und die Begrenzung von Kostenerstattungsansprüchen sorgt der SGH für Transparenz. Außerdem entstehen keine Kosten durch zusätzliche Gerichtsinstanzen.

Internationale Durchsetzbarkeit

Dank des sogenannten New Yorker Abkommens von 1958 sind Schiedssprüche in 172 Ländern weltweit vollstreckbar. Das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber staatlichen Gerichtsurteilen.

Qualitätssicherung

Justiziare des SGHs können das Verfahren begleiten. Der SGH kann zur Qualitätssicherung und zur Sicherung der Vollstreckbarkeit unter Wahrung der Entscheidungsfreiheit des Schiedsgerichts Änderungen in der Form des Schiedsspruchs anregen.

Unterstützung durch IHKs und AHKs

Der SGH ist eng mit den Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland sowie den Auslandshandelskammern (AHKs) an über 150 Standorten in 93 Ländern weltweit vernetzt.