Neue Regeln für Vermittler von Verbraucherdarlehen
Ab 20. November 2026 müssen Vermittler von Verbraucherdarlehen für die Gewerbeerlaubnis ihre Sachkunde nachweisen, sich im Vermittlerregister eintragen lassen und sich regelmäßig weiterbilden. Dafür wird ein neuer § 34k Gewerbeordnung eingeführt.