Aufsteller von Spielgeräten benötigen gemäß § 33c Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dabei ist u. a. der Nachweis einer IHK-Unterrichtung und eines Sozialkonzepts erforderlich.
NSpielhG
Spielhallengesetz: Termine für Schulungen
Die IHK Elbe-Weser bietet Personalschulungen für Servicekräfte von Spielhallen nach dem neuen Niedersächsischen Spielhallengesetz an.