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Formularcenter § 34 h
Die Durchführung des Erlaubnis- und Registrierungsverfahrens ist gebührenpflichtig. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erlaubnis aus Gründen, die in der Person des Antragstellers liegen, nicht erteilt werden kann (z. B. wegen fehlender Sachkunde, laufendem Insolvenzverfahren, Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis) so fällt die Gebühr trotzdem an. Prüfen Sie daher vor Antragstellung bitte gründlich, ob Sie die Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis erfüllen. Zweifel können gerne auch vorab telefonisch geklärt werden.
Ihre ausgefüllten Anträge können Sie per Post zu uns schicken oder auch per E-Mail an gewerbeerlaubnis@elbeweser.ihk.de an uns senden.
Wichtig: Es müssen immer zwei Anträge gestellt werden, ein Antrag auf Erlaubniserteilung und ein Antrag auf Registrierung.
Erlaubniserteilung und Registrierung können erst dann erfolgen, wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
