Öffentliche Zustellungen
Wenn ein Schreiben in Bezug auf eine bestehende oder beantragte Erlaubnis weder per Post noch per E-Mail zugestellt werden kann, kann die IHK als registerführende Stelle das Schreiben auch hier im Internet veröffentlichen. Es gilt dann als amtlich zugestellt.
Aktuell gibt es keine öffentlichen Zustellungen.