Für Versendungslieferungen an nicht steuerpflichtige Abnehmer innerhalb der EU wurde die sogenannte „Versandhandelsregelung“ festgelegt. Seit dem 1. Juli 2021 gilt zudem das One-Stop-Shop (OSS) Verfahren.
Bei Warenlieferungen in einige europäische Gebiete sind sowohl die umsatzsteuerlichen als auch die zollrechtlichen Zuordnungen und gegebenenfalls spezielle Nachweispflichten zu beachten.
Für viele Länder gibt es die Möglichkeit, die ausländische Umsatzsteuer im Rahmen des sogenannten Umsatzsteuervergütungsverfahrens erstattet zu bekommen.