Wirtschaft International
Zoll-Abfertigungspauschale bei der Einfuhr von Sendungen
Bei Importen im E-Commerce von unter 150,- EUR sind seit dem 1.7.2026 drei Euro pro Warenkategorie vorgesehen. Zusätzlich kommt jetzt ab dem 1.11.2026 eine Abfertigungspauschale (Handling Fee) von 2,- EUR hinzu.
Die Abfertigungspauschale entsteht grundsätzlich mit der Annahme der Zollanmeldung und ist nicht erstattungsfähig.
Diese wird je Position der Zollanmeldung erhoben und sowohl in ATLAS IMPOST wie auch in ATLAS Zollbehandlung transaktionsbezogen vorgenommen.
Ab dem 1.11.2026 ist zudem bei Sendungen mit einem Sachwert bis zu 150 Euro verpflichtend die sogenannte Produktkennung (Art. 1 Nr. 57 UZK-DA) als zusätzliche Angabe in der Zollanmeldung erforderlich. Die Produktkennung unterteilt sich in:
- "Händler-Produktkennung"; z.B. Artikelnummer der Online-Plattform,
- "nicht standardisierte Hersteller-Produktkennung"; z.B. Modellnummer und
- "standardisierte Hersteller-Produktkennung"; z.B. GTIN, EAN, ISBN oder UPC.
