§ 9b StromStG und § 54 EnergieStG
Neue Onlinepflicht für Anträge auf Steuerentlastungen
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Neuerung für Unternehmen in Kraft: Die Anträge nach § 9b des Stromsteuergesetzes (StromStG) und § 54 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) müssen künftig online eingereicht werden. Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, die Steuerentlastungen für Strom und Energie beantragen möchten.
Betroffen sind alle Unternehmen, die bisher Anträge auf Steuerentlastung nach den genannten Paragraphen gestellt haben oder dies in Zukunft tun möchten. Dies umfasst insbesondere energieintensive Betriebe, die von den Steuerentlastungen erheblich profitieren.
Wie sollten sich betroffene Unternehmen verhalten?
- Registrierung im Online-Portal: Unternehmen müssen sich zunächst im entsprechenden Online-Portal der Zollverwaltung registrieren. Dies ist Voraussetzung für die elektronische Antragstellung.
- Elektronische Antragstellung: Nach der Registrierung können die Anträge online ausgefüllt und eingereicht werden. Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen digital bereitzuhalten und hochzuladen.
- Fristen beachten: Die Anträge müssen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen eingereicht werden. Verspätete Anträge können zu Verzögerungen bei der Bearbeitung und möglichen Nachteilen führen.
- Schulung und Information: Es empfiehlt sich, Mitarbeiter, die mit der Antragstellung betraut sind, entsprechend zu schulen und über die neuen Anforderungen zu informieren.