Die Antragsformulare im Zusammenhang mit der Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung haben wir für Sie in einem eigenen Formularcenter zusammengestellt.
Prüfung nach § 26a WEG
Prüfung Zertifizierte Verwalter
Wohneigentümer haben einen Anspruch darauf, dass ein Zertifizierter Verwalter für eine Eigentümergemeinschaft bestellt wird. Über unser Online-Portal können Sie sich direkt für die Prüfung anmelden.
Immobilienwirtschaft
Der zertifizierte Verwalter
Seit dem 1. Dezember 2022 haben Wohnungseigentümer eigentlich einen Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Jedoch wurde diese Frist um ein Jahr verschoben.
Über unser Online-Portal können Sie Ihre Prüfungsberichte bzw. Negativerklärung nach § 16 MaBV schnell und einfach digital bei uns einreichen.
Immobilienwirtschaft
Wie muss das Internet-Impressum eines zulassungspflichtigen Vermittlers aussehen?
Informieren Sie sich, welche Angaben Sie für Ihr Gewerbe gemäß § 34c GewO im Internet-Impressum machen müssen.
Immobilienwirtschaft
Verzichtserklärung (§34 c GewO)
Wer auf die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO vollständig oder teilweise verzichten möchte, kann diesen Vordruck ausgefüllt und unterschrieben als Original zusammen mit der Erlaubnisurkunde per Post an uns zurücksenden.
Immobilienwirtschaft
Verwalter von Ferienwohnungen brauchen Erlaubnis
Vermittler von Ferienwohnungen, wenn sie nicht selber Besitzer dieser Ferienwohnung sind, müssen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO einholen.
Immobilienwirtschaft
Pflichten für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gelten gesetzliche Regelungen. Diese betreffen unter anderem eine Weiterbildungspflicht für beide Berufsgruppen.