Nr. 3664514
Regelung nach § 34c Gewerbeordnung (GewO)

Immobilienwirtschaft

Immobilienwirtschaft
Estate Agent Looking Around Vacant Property For Valuation © Getty Images/Highwaystarz-Photography

Die Antragsformulare im Zusammenhang mit der Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung haben wir für Sie in einem eigenen Formularcenter zusammengestellt.

Prüfung nach § 26a WEG
Zwei Geschäftsleute betrachten Laptop © Getty Images/yacobchuck

Wohneigentümer haben einen Anspruch darauf, dass ein Zertifizierter Verwalter für eine Eigentümergemeinschaft bestellt wird. Über unser Online-Portal können Sie sich direkt für die Prüfung anmelden.

Immobilienwirtschaft
Real estate agent and customer looking for apartment © Getty Images/gremlin

Seit dem 1. Dezember 2022 haben Wohnungseigentümer eigentlich einen Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Jedoch wurde diese Frist um ein Jahr verschoben.

Bauträger und Baubetreuer
Ingenieur am PC © Getty Images/ciricvelibor

Über unser Online-Portal können Sie Ihre Prüfungsberichte bzw. Negativerklärung nach § 16 MaBV schnell und einfach digital bei uns einreichen.

Immobilienwirtschaft
Geschäftsfrau am Laptop © Getty Images/monkeybusinessimages

Informieren Sie sich, welche Angaben Sie für Ihr Gewerbe gemäß § 34c GewO im Internet-Impressum machen müssen.

Immobilienwirtschaft
Stempel auf Dokument © Getty Images/greenleaf123

Wer auf die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO vollständig oder teilweise verzichten möchte, kann diesen Vordruck ausgefüllt und unterschrieben als Original zusammen mit der Erlaubnisurkunde per Post an uns zurücksenden.

Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Rear view of business people attending a seminar in board room. © Getty Images/skynesher

Für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) gibt es gesetzliche Weiterbildungspflichten.

Immobilienwirtschaft
Frau mit Laptop im Ferienhaus © Getty Iamges/Maskot

Vermittler von Ferienwohnungen, wenn sie nicht selber Besitzer dieser Ferienwohnung sind, müssen für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis gemäß § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO einholen.

Immobilienwirtschaft
Realtor Showing Mature Couple Around House For Sale © Getty Images/Highwaystarz-Photography

Für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gelten gesetzliche Regelungen. Diese betreffen unter anderem eine Weiterbildungspflicht für beide Berufsgruppen.

Recht und Steuern
Vermittlerwesen
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