Förderung für Berufseinsteiger
Begabtenförderung Weiterbildungsstipendium
Überblick
„Invest in yourself“ – dieses Motto sollte Sie Ihr Leben lang motivieren, sich immer weiterzubilden. Das Weiterbildungsstipendium erleichtert besonders engagierten und wissensdurstigen jungen Fachkräften diesen Schritt.
Sie haben Ihre Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bestanden oder sind besonders engagiert in Ihrem Betrieb, sind jünger als 25 Jahre und möchten sich weiterbilden, wissen aber noch nicht wie Sie die Finanzierung abdecken sollen? Dann ist das Förderprogramm der Begabtenförderung genau das Richtige für Sie. Als Stipendiat können Sie innerhalb von drei Jahren insgesamt 9.135 EUR an staatlichen Fördergeldern für beliebig viele Weiterbildungen erhalten.
Häufige Fragen und Antworten
- Wann beginnt das Förderprogramm bei der IHK Elbe-Weser?
Bei der IHK Elbe-Weser werden neue Stipendiaten einmal im Jahr am 01.01. aufgenommen. Die dreijährige Förderung endet am 31.12. des übernächsten Jahres. Der Bewerbungsschluss ist der 01.11. des Vorjahres.
- Welche Maßnahmen werden gefördert?
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt fachliche und fachübergreifende berufsbezogene Weiterbildungen nach eigener Wahl. Es werden anspruchsvolle Weiterbildungen gefördert, die in der Regel berufsbegleitend nach dem Aufnahmezeitpunkt in das Weiterbildungsstipendium beginnen.
Grundsätzlich erhalten Sie die Fördergelder für Weiterbildungen, die auf Ihre Berufsausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen. Das sind zum Beispiel:- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen (z. B. Seminare zu Controlling, Recht oder Marketing)
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der Höheren Berufsbildung (z. B. Aufstiegsfortbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Fachkaufmann)
- Fachübergreifende und persönliche Weiterbildungen (z. B. AEVO, Mitarbeiterführung)
- Berufsbegleitende Studiengänge
- Welche Kosten werden übernommen?
Sie können innerhalb Ihres dreijährigen Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 9.135 Euro für beliebig viele Weiterbildungen erhalten. Sie müssen jeweils 10 % der Gesamtkosten als Eigenanteil tragen.Neben den Teilnahmeentgelten sind noch folgende Kosten förderfähig:
- Anschaffung eines PC
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Verpflegungskosten
- Arbeitsmittel
- Prüfungsgebühren
- Welche Voraussetzungen muss ich für die Aufnahme erfüllen?
Um einen Stipendiatenplatz zu erhalten, müssen Sie sich bei der Stelle bewerben, bei der Ihr Ausbildungsverhältnis eingetragen war und folgende Kriterien erfüllen:
- Ausbildung in einem dualen Ausbildungsberuf oder in einem Gesundheitsfachberuf und
- zum Aufnahmezeitpunkt in das Stipendium (das heißt: am 01.01.) jünger als 25 Jahre sein (Anrechnungszeiten möglich*) und
- mindestens 15 Stunden pro Woche beschäftigt, selbstständig oder arbeitssuchend
Wenn Sie die drei genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich um ein Stipendium bewerben. Die Qualifizierung ist durch einen der folgenden Punkte nachzuweisen:- Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bestanden oder
- bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze gewonnen oder
- begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule
Folgende Personengruppen sind von der Begabtenförderung ausgeschlossen:- Studierende ohne Beschäftigungsverhältnis von 15 Stunden pro Woche
- Arbeitnehmer, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten
- Personen mit Hochschulabschluss
- Personen, die 28 Jahre oder älter sind
* Wenn Sie bereits 25 Jahre alt sind, können Sie sogenannte „Anrechnungszeiten“ geltend machen. Dies sind Zeiten, die Ihren schulischen/beruflichen Werdegang aus unterschiedlichen Gründen verzögert haben:- Zeiten des Mutterschutzes/Elternzeit
- Abschluss einer weiteren dualen Berufsausbildung
- Nachholen von Abschlüssen aufgrund von Zuwanderung
- Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
- Schwerwiegende Erkrankung
- Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
Die nächste Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium erfolgt zum 1. Januar 2026. Ab sofort können Bewerbungen dafür eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist der 1. November 2025 (Ausnahme: Bei Weiterbildungen, die bereits in 2025 beginnen und in 2026 noch mindestens 6 Monate laufen, liegt der Bewerbungsschluss ggf. noch vor dem 1. November 2025. Sprechen Sie uns dazu gerne an).
- Nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns Ihre Daten zu übermitteln.
- Sie werden schnellstmöglich für das Bewerbertool freigeschaltet und erhalten eine E-Mail mit der Bitte zur Datenvervollständigung. Bitte beachten Sie, dass diese Freischaltung zu Urlaubszeiten einige Zeit dauern kann.
- Nach der Vervollständigung Ihrer Daten im Tool drucken Sie den generierten Aufnahmeantrag aus, unterschreiben diesen und senden ihn zusammen mit folgenden Unterlagen per Post an die IHK Elbe-Weser (ohne Bewerbungsmappe):
- Aufnahmeantrag in das Förderprogramm
- Kopie Ihres IHK-Prüfungszeugnisses
- Nachweis über Ihre derzeitige Berufstätigkeit (Bescheinigung des Arbeitgebers oder Nachweis einer Arbeitslosenmeldung)
- bei Maßnahmen, die bereits 2025 beginnen: Detaillierte Maßnahmebeschreibung (inklusive aller Daten wie Inhalte, Kosten, Beginn und Dauer (z. B. Details von der Internetseite des Bildungsträgers)
- Im Anschluss an die Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.
Der Beschäftigungsnachweis ist ein klassischer „Dreizeiler“. Der Nachweis muss:- aktuell (nicht älter als drei Monate) und von der Personalabteilung auf Geschäftsbogen mit Datum/Unterschrift ausgestellt sein und
- Ihre regelmäßigen Wochenarbeitsstunden sowie die Vertragslaufzeit enthalten (das heißt: „befristet bis ...“ oder „unbefristet“).
Sollte Ihre Weiterbildung bereits vor dem Aufnahmezeitpunkt beginnen, kann eine Förderung nur erfolgen, wenn Ihre Bewerbung bereits vor Beginn der Weiterbildung eingegangen ist. Zudem sind noch diese Punkte zu beachten:- Im Antrag auf Aufnahme muss die Weiterbildung als geplante erste Maßnahme genannt sein.
- Die Weiterbildung muss ab dem Aufnahmezeitpunkt noch mindestens sechs Monate dauern.
- Muss ich mich direkt nach der Ausbildung bewerben?
Sie müssen sich nicht direkt nach Ihrer Ausbildung um ein Weiterbildungsstipendium bewerben. Zu beachten sind lediglich die Voraussetzungen und Richtlinien für die Aufnahme in das Programm (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 136 KB).
Weitere Informationen zum Weiterbildungsstipendium finden Sie auch in unserer Broschüre.