Industriekaufleute - Hinweise zur Durchführung der Projektarbeit

Fachaufgabe

Der Ausbildungsbetrieb hat dem Auszubildenden in einem Einsatzgebiet Fachaufgaben zu übertragen, die einsatzgebietsspezifische Lösungen und die Koordination der einsatzgebietsspezifische Aufgaben und Prozesse erfordern.
Die Fachaufgaben sind nicht inhaltlich konkretisiert, sondern werden durch allgemeine Lernziele unter der Berufsbildposition 10 beschrieben, um eine breite Anwendung zu gewährleisten. Die für die Prüfung ausgewählte Fachaufgabe sollte dem Prüfling ausreichende Möglichkeiten bieten, seine Fertigkeiten und Kenntnisse bei der Sachbearbeitung in einem speziellen Geschäftsfeld darzustellen.
Die ausgewählte Fachaufgabe aus dem festgelegten Einsatzgebiet, die inhaltlich Gegenstand des Reports, der Präsentation und des Fachgespräches werden soll, ist durch eine Kurzbeschreibung vor der Durchführung dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen.
Neben der Bezeichnung der Aufgabenstellung muss aus der Kurzbeschreibung auch deutlich werden, welche Lösung angestrebt wird und wie die komplexe Fachaufgabe und die ganzheitlichen Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen in der Praxis erarbeitet werden.

Antragsverfahren

Die Einreichung der Kurzbeschreibung erfolgt mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung über den digitalen Projektantrag im Azubi-Infocenter.
Wenn Sie sich noch nicht für das Azubi Infocenter registriert haben, dann können Sie über unser Online-Formular den Zugang beantragen

Anmeldeschluss

Für die Sommerprüfung: 1. Dezember des Vorjahres
Für die Winterprüfung: 1. Juni des Jahres
Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob die beantragte Fachaufgabe für die Prüfung geeignet ist.
Sie erhalten in jedem Fall von der IHK über das Azubi-Infocenter eine Mitteilung. Bei einer Genehmigung mit Auflage muss der überarbeitete Antrag erneut eingereicht werden. Wird der Antrag abgelehnt, muss ein neuer Antrag eingereicht werden. In beiden Fällen wird Ihnen eine angemessene Nachfrist mitgeteilt.
Mit der Durchführung der Fachaufgabe darf erst begonnen werden, nachdem der Prüfungsausschuss den Antrag genehmigt hat!

Report

Die Abschlussprüfung mit Präsentation und Fachgespräch erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Darstellung der tatsächlich ausgeführten Fachaufgabe im Einsatzgebiet, die als Report bezeichnet wird. Er dient dem Prüfungsausschuss zur Vorbereitung auf Präsentation und Fachgespräch. Mit der Neuordnung des Berufes im Jahr 2024 wird auch der Report bewertet und fließt mit in die Gesamtnote ein.
Der Report soll 3-5 reine Textseiten (DIN A4, Schriftart Arial: 12 Punkt, einseitig beschrieben) umfassen. Im Textteil sind die Seiten fortlaufend zu nummerieren. Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, erläuternde Anlagen mit betriebsüblichen Unterlagen und die Bestätigung des Ausbildungsbetriebes über die durchgeführte Fachaufgabe gehören nicht zum Textteil. Ab der Neuordnung 2024 ist die Bestätigung durch den Betrieb nicht mehr erforderlich, kann aber nach wie vor erfolgen.
Der linke Seitenrand soll 4,0 cm und rechte Seitenrand soll 1,0 cm betragen, oben und unten 1,5 cm. Die Arbeiten sind mit einzeiligem Abstand maschinell zu erstellen.
Alle übernommenen Inhalte (wörtlich oder gedanklich) aus urheberrechtlich geschützten Werken Dritter sind am Ende des Reports unter Nennung des Verfassers und des genauen Ortes der Fundstelle zu erklären. Diese eindeutige Kennzeichnung bezieht sich auf Bücher, Zeitschriften und alle digitalen Medien (Webseiten, Software etc.) Die eigene Erstellung des Reports muss klar erkennbar sein.
Der Report soll gegliedert sein und die Aufgabenstellung, die Arbeitsschritte bei der Durchführung, die notwendigen Koordinierungsprozesse sowie das Ergebnis beinhalten. Dem Report können erläuternde Anlagen mit betriebsüblichen Unterlagen beigefügt werden. Mit der Neuordnung 2024 ist die Anzahl der Anlagen auf drei Seiten beschränkt.
Abgabe: Bis zum 1. Tag der schriftlichen Abschlussprüfung über das Azubi-Infocenter.
Achten Sie bei der Erstellung des Reports auf eine angemessene, ordentliche und orthographisch korrekte Ausdrucksweise. Benutzen Sie die unternehmensinternen/ brancheninternen Begriffe nur dort, wo sie nötig sind. Verwenden Sie eigene Formulierungen.

Präsentation und Fachgespräch

Der Prüfling hat die Möglichkeit, die Präsentation mit den im Ausbildungsbetrieb geeigneten praxisüblichen Darstellungsmethoden zu präsentieren.
Die Industrie- und Handelskammer stellt Beamer, Tageslichtprojektor, Flip-Chart und Pinnwand für die Prüfung zur Verfügung. Für darüber hinausgehende Präsentationsmedien ist der Prüfling selbst verantwortlich und muss diese funktionsfähig mitbringen.
Für die Präsentation sind der Aufbau und die inhaltliche Struktur, die sprachliche Gestaltung und die zielgruppengerechte Darstellung entscheidend. Von Bedeutung ist, wie es dem Prüfling gelingt, die inhaltlichen Ausführungen, die bereits mit dem Report eingereicht wurden, prägnant, zielorientiert und überzeugend darzustellen.
An der Präsentation zur Fachaufgabe schließt sich ein Fachgespräch an, in welchem festgestellt werden soll, dass der Prüfling die dargestellte Fachaufgabe aus dem Einsatzgebiet in einem betrieblichen Gesamtzusammenhang einordnen, Hintergründe erläutern und Ergebnisse bewerten kann.
Fachgespräch und Präsentation dauern höchstens 30 Minuten, wobei die Präsentation 10 Minuten nicht überschreiten soll.

Bestehen der Prüfung nach alter Verordnung (Ausbildungsbeginn vor 2024)

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung geht mit 70 % und der praktische Teil mit 30 % in das Gesamtergebnis ein. Dabei haben die einzelnen Prüfungsbereiche folgendes Gewicht:
Geschäftsprozesse 40 %
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 20 %
Wirtschafts- und Sozialkunde 10 %
Einsatzgebiet 30 %
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn im Durchschnitt
  • im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse,
  • in mindestens einem der beiden Prüfungsbereiche Kaufmännische Steuerung und Kontrolle oder Wirtschafts- und Sozialkunde,
  • im Prüfungsbereich Einsatzgebiet und
  • m Gesamtergebnis der Abschlussprüfung
mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Die Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein!
Wird ein Prüfungsbereich mit „ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Sind in einem schriftlichen Prüfungsbereich die Leistungen mit mindestens ausreichend und in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft bewertet worden, so ist in einem der beiden „mangelhaften Prüfungsbereiche eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich, wenn diese für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.

Bestehen der Prüfung nach neuer Verordnung (Ausbildungsbeginn ab 2024)

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung geht mit 70 % und der praktische Teil mit 30 % in das Gesamtergebnis ein. Dabei haben die einzelnen Prüfungsbereiche folgendes Gewicht:
Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung 25 %
Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung
und Kontrolle
35 %
Wirtschafts- und Sozialkunde 10 %
Fachaufgabe im Einsatzgebiet 30 %
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung – wie folgt bewertet worden sind:
  • im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  • im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  • in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  • in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.
Die Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein!
Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. Dem Antrag ist stattzugeben,
1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
a) „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ oder
b)„Wirtschafts- und Sozialkunde“, und
2. wenn der Prüfungsbereich nach Nummer 1 Buchstabe a oder Buchstabe b schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist.