Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t betreiben möchte, benötigt einen Sachkundenachweis im Güterkraftverkehr.
Die Beförderung von Gütern unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Es unterscheidet zwischen anzeigepflichtigen und genehmigungspflichtigen Verkehren.
Sowohl der Taxen- und Mietwagenverkehr als auch der Verkehr mit Omnibussen ist genehmigungspflichtig. Zudem gibt es eine Reihe von weiteren Vorschriften und Anforderungen, die Unternehmer unbedingt beachten sollten.
Laut EU-Berufszugangsverordnung ist in Güterkraftverkehrs- und Omnibusunternehmen mindestens ein Verkehrsleiter zu bestellen, der zuverlässig sein und die fachliche Eignung besitzen muss.
Kabotage ist gewerblicher Güterkraftverkehr mit Be- und Entladeort in einem Staat, dem sogenannten Aufnahmestaat, durch einen Unternehmer, der in diesem Staat weder Sitz noch Niederlassung hat.
Kontakt
Liana Kolm
Prüfungskoordination
Sach- und Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen