Die Termine der schriftlichen Prüfungen in den kaufmännischen Berufen werden bundesweit einheitlich von der Aufgabenstelle für Kaufmännische Zwischen- und Abschlussprüfungen (AKA) festgelegt.
Die Zulassung wird im § 43 Berufsbildungsgesetz geregelt. Welche Voraussetzungen müssen zur regulären Zulassung, zur Zulassung als Externer Prüfungsteilnehmer oder zur vorzeitigen Zulassung erfüllt sein?
Wir führen jährlich über 2.500 Abschlussprüfungen in ca. 100 Berufen durch. Die Prüfungsstatistik beinhaltet die aktuellen Ergebnisse der Abschlussprüfung in den einzelnen Ausbildungsberufen.