Höhere Berufsbildung
Fortbildungsprüfung "Geprüfte Fachwirte für Büro- und Projektorganisation"
Zulassungsvoraussetzungen
Grundlage ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt/in für Büro- und Projektorganisation. Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- die Zulassungsvoraussetzungen nach § 2 der Verordnung erfüllt
- nach § 8 Abs. 2 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen gemäß § 56 Berufsbildungsgesetz (PO-F-BBiG (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 198 KB)) der Industrie- und Handelskammer Elbe-Weser im Bezirk der IHK Elbe-Weser
- an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
- in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
- ihren oder seinen Wohnsitz hat
und sich zudem fristgerecht schriftlich anmeldet.
Wichtiger Hinweis: Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Zulassungszeitpunkt, d. h. im Idealfall spätestens bei Anmeldung zur Prüfung, erfüllt sein! Lassen Sie dies von uns schon vor dem Start einer Prüfungsvorbereitung prüfen. Dazu benötigen wir einen Lebenslauf sowie Berufsabschluss- und Arbeitszeugnisse.
Sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Zulassung zur Prüfung zusammen mit der Einladung ca. vier Wochen vor dem Prüfungstermin. Mit der Einladung erhalten Sie eine Hilfsmittelliste und die Strukturierung bzw. den Ablauf der Prüfung. Den Bescheid über die Prüfungsgebühr erhalten Sie in einem separaten Schreiben.
Termin
Grundsätzlich finden Sie alle Prüfungstermine (sowie allgemeine Hilfsmittellisten und Strukturierungen) auf der Website der DIHK Bildungs-GmbH.
Anmeldung zur Prüfung
Die schriftliche Prüfung ist in zwei Teile gegliedert, unabhängig von der Teilnahme an einem vorbereitenden Lehrgang oder Praxisstudiengang. Die Anmeldung zur schriftlichen Prüfung umfasst auch die Anmeldung zur mündlichen Prüfung.
Prüfung im | Anmeldefrist |
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Herbst 2025 | 1. Juni 2025 |
Nach dem Anmeldeschluss und nachdem uns alle Unterlagen für die Prüfungszulassung vorliegen, senden wir Ihnen eine Anmeldebestätigung. Sollten Sie eine Woche nach Anmeldeschluss noch keine Bestätigung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Prüfungsgebühr
Aktuell beträgt die Prüfungsgebühr 597,00 EUR (gem. Gebührentarif).
Werden die Gebühren nicht vom Prüfungsteilnehmer gezahlt, benötigen wir mit der Anmeldung zur Prüfung eine formlose Kostenübernahmeerklärung.
Rücktritt von der Prüfung
Wenn Sie vor der Zulassung zurücktreten, werden keine Gebühren fällig.
Bei einem Rücktritt nach Zulassung aber vor Beginn der Prüfung werden 50% der Gebühren fällig, danach 100%. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
Sollten sie während des laufenden Prüfungsverfahrens erkranken, benötigen wir umgehend ein ärztliches Attest, da eine nicht abgelegte Prüfung andernfalls mit 0 Punkten bewertet werden muss.