Höhere Berufsbildung

Fortbildungsprüfung "Geprüfte Industriemeister Kunststoff und Kautschuk"

Zulassungsvoraussetzungen

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Handlungsspezifische Qualifikationen

Zusätzlich zu den o. g. Anforderungen müssen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis, die abgelegte Prüfung in den fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen (nicht älter als fünf Jahre) sowie die Ausbildereignungsprüfung nachgewiesen werden. Der Nachweis der Ausbildereignung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
Abweichend davon kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Wichtiger Hinweis: Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zu Beginn der Prüfung erfüllt sein! Ob Sie alle Auflagen erfüllen, können Sie von uns schon vor dem Start eines prüfungsvorbereitenden Praxisstudiengangs überprüfen lassen. Nutzen Sie dazu bitte das Fortbildunginformationscenter. Wir benötigen dazu einen Lebenslauf sowie Berufsabschluss- und Arbeitszeugnisse.
Sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Zulassung zur Prüfung zusammen mit der Einladung ca. vier Wochen vor dem Prüfungstermin. Mit der Einladung erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Prüfung. Den Bescheid über die Prüfungsgebühr erhalten Sie in einem separaten Schreiben.

Prüfungsfächer

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Der schriftliche Teil umfasst die Basisqualifikationen sowie die handlungsspezifischen Qualifikationen.
Die Prüfung des berufs- und arbeitspädagogischen Teils erfolgt nach den Regelungen zur Ausbildereignungsprüfung.

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Technik
  • Organisation
  • Führung und Personal
Der Handlungsbereich Technik enthält die Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte:
  • Bearbeitungstechnik
  • Verarbeitungstechnik
  • Kautschuktechnik
  • Faserverbundtechnik
wobei der Prüfungsteilnehmer einen der genannten Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte bestimmt, in dem geprüft werden soll.

Termine

Grundsätzlich finden Sie alle Prüfungstermine (sowie allgemeine Hilfsmittellisten und Strukturierungen) auf der Website der DIHK Bildungs-GmbH.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung ist über das Fortbildungsinfocenter möglich.
Prüfung im Anmeldefrist
Frühjahr 1. Januar
Herbst 1. Juni
Nach dem Anmeldeschluss und nachdem uns alle Unterlagen für die Prüfungszulassung vorliegen, erhalten die Anmeldebestätigung über das Fortbildungsinformationscenter. Sollten Sie eine Woche nach Anmeldeschluss noch keine E-Mail erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.

Prüfungsgebühr

Die Gebühren belaufen sich gemäß Gebührentarif der IHK Elbe-Weser auf 300,- EUR für die fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen, 300,- EUR für die handlungsspezifischen Qualifikationen sowie 254,- EUR für die Ausbilderprüfung.
Werden die Gebühren nicht vom Prüfungsteilnehmer gezahlt, benötigen wir mit der Anmeldung zur Prüfung eine Kostenübernahmeerklärung. Das Formblatt hierzu können Sie sich auf dieser Seite herunterladen.

Rücktritt von der Prüfung

Wenn Sie vor der Zulassung zurücktreten, werden keine Gebühren fällig.
Bei einem Rücktritt nach Zulassung aber vor Beginn der Prüfung werden 50% der Gebühren fällig, danach 100%. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
Sollten sie während des laufenden Prüfungsverfahrens erkranken, benötigen wir umgehend ein ärztliches Attest, da eine nicht abgelegte Prüfung andernfalls mit 0 Punkten bewertet werden muss.

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Sie ist bestanden, wenn alle schriftlichen Prüfungsleistungen und das situationsbezogene Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Die schriftliche Vorleistung wird doppelt gewichtet
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung findet i. d. R. ca. sechs Monate später zum nächstmöglichen Prüfungstermin statt. Hierfür ist eine neue fristgerechte Anmeldung erforderlich; Prüfungsgebühren fallen ebenfalls erneut an.

Schriftliche Prüfung

Die entsprechenden Ablaufpläne, Strukturierungen und Hilfsmittellisten haben wir Ihnen rechts unter Weitere Informationen als Link zur Verfügung gestellt.
Wenn in maximal zwei der schriftlichen Prüfungsbereiche eine mangelhafte Prüfungsleistung (49- 30 Punkte) erbracht wurde, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung zu einem separaten Termin (Dauer ca. 20 min, keine Hilfsmittel, keine Vorbereitungszeit) möglich. Ist eine Leistung mit ungenügend (29 – 0 Punkte) bewertet worden, besteht diese Möglichkeit allerdings nicht.
Wenn in maximal einem der schriftlichen Prüfungsbereiche eine mangelhafte Prüfungsleistung (49- 30 Punkte) erbracht wurde, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung zu einem separaten Termin (Dauer ca. 20 min, keine Hilfsmittel, keine Vorbereitungszeit) möglich. Ist eine Leistung mit ungenügend (29 – 0 Punkte) bewertet worden, besteht diese Möglichkeit allerdings nicht.

Mündliche Prüfung (Präsentation/Fachgespräch)

Die mündliche Prüfung findet als situationsbezogenes Fachgespräch statt. Das Fachgespräch dauert zwischen 30 und 45 Minuten.
Hierfür gibt es keine bundeseinheitlichen Termine. In der Regel finden die mündlichen Prüfungen frühestens acht Wochen nach den schriftlichen Prüfungen statt. Sie erhalten rechtzeitig eine gesonderte schriftliche Einladung.