Fortbildungsprüfung "Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen"

Zulassungsvoraussetzungen

  1. die Zulassungsvoraussetzungen nach § 2 GesFachwPrV erfüllt
  2. nach § 8 Abs. 2 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen gemäß § 56 Berufsbildungsgesetz (PO-F-BBiG) der Industrie- und Handelskammer Stade für den Elbe-Weser-Raum im Bezirk der IHK Elbe-Weser
    • an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder
    • in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder
    • ihren oder seinen Wohnsitz hat
und sich zudem fristgerecht schriftlich anmeldet.
Wichtiger Hinweis: Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zu Beginn der Prüfung erfüllt sein! Ob Sie alle Auflagen erfüllen, können Sie von uns schon vor dem Start eines prüfungsvorbereitenden Praxisstudiengangs überprüfen lassen. Nutzen Sie dazu bitte das Fortbildunginformationscenter. Wir benötigen dazu einen Lebenslauf sowie Berufsabschluss- und Arbeitszeugnisse.
Sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Zulassung zur Prüfung zusammen mit der Einladung ca. vier Wochen vor dem Prüfungstermin. Mit der Einladung erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Prüfung. Den Bescheid über die Prüfungsgebühr erhalten Sie in einem separaten Schreiben.

Termine

Grundsätzlich finden Sie alle Prüfungstermine (sowie allgemeine Hilfsmittellisten und Strukturierungen) auf der Website der DIHK Bildungs-GmbH.

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung ist über das Fortbildungsinfocenter möglich.
Prüfung im Anmeldefrist
Frühjahr 1. Januar
Herbst 1. Juni
Nach dem Anmeldeschluss und nachdem uns alle Unterlagen für die Prüfungszulassung vorliegen, erhalten die Anmeldebestätigung über das Fortbildungsinformationscenter. Sollten Sie eine Woche nach Anmeldeschluss noch keine E-Mail erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.

Prüfungsgebühr

Aktuell beträgt die Prüfungsgebühr 597,- EUR (gem. Gebührentarif)
Werden die Gebühren nicht vom Prüfungsteilnehmer gezahlt, benötigen wir mit der Anmeldung zur Prüfung eine Kostenübernahmeerklärung. Das Formblatt hierzu können Sie sich auf dieser Seite herunterladen.

Rücktritt von der Prüfung

Wenn Sie vor der Zulassung zurücktreten, werden keine Gebühren fällig.
Bei einem Rücktritt nach Zulassung aber vor Beginn der Prüfung werden 50% der Gebühren fällig, danach 100%. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
Sollten sie während des laufenden Prüfungsverfahrens erkranken, benötigen wir umgehend ein ärztliches Attest, da eine nicht abgelegte Prüfung andernfalls mit 0 Punkten bewertet werden muss.

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in zwei Teile. Sie ist bestanden, wenn alle schriftlichen Prüfungsleistungen und das situationsbezogene Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind.
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung findet i. d. R. ca. sechs Monate später zum nächstmöglichen Prüfungstermin statt. Hierfür ist eine neue fristgerechte Anmeldung erforderlich; Prüfungsgebühren fallen ebenfalls erneut an.

Schriftliche Prüfung

Die Einladung bekommen Sie ca. vier Wochen vor dem jeweiligen schriftlichen Prüfungstermin zugeschickt. Die entsprechenden Ablaufpläne, Strukturierungen und Hilfsmittellisten haben wir Ihnen rechts unter Weitere Informationen als Link zur Verfügung gestellt.
Die schriftliche Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
  1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse,
  2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen,
  3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten,
  4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen,
  5. Führen und Entwickeln von Personal,
  6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen.
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei insgesamt alle sechs Handlungsbereiche thematisiert werden.
Mündliche Prüfung (Präsentation/Fachgespräch)
Die mündliche Teilprüfung gliedert sich in Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch. Eine Präsentation dauert maximal zehn Minuten, ein Fachgespräch maximal zwanzig Minuten.
Hierfür gibt es keine bundeseinheitlichen Termine. In der Regel finden die mündlichen Prüfungen frühestens acht Wochen nach den schriftlichen Prüfungen statt. Sie erhalten rechtzeitig eine gesonderte schriftliche Einladung.
Das Thema der Präsentation ist mit einer Kurzbeschreibung und inhaltlicher Gliederung zum Termin der zweiten schriftlichen Teilprüfung einzureichen. Bitte nutzen Sie dafür den entsprechenden Vordruck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 181 KB).